Berlin. Das Bundeskabinett hat vergangene Woche beschlossen, die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen von derzeit zehn Jahren auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre vor. Diese Maßnahme soll rückwirkend ab 2013 gelten und wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen. Ursprünglich war die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen mit dem Jahressteuergesetz 2013 geplant. Dieser Teil war aber im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern gescheitert. Die wichtigsten Steuerrechtsänderungen waren anschließend im Rahmen anderer Gesetze auf den Weg gebracht worden.
Deshalb startet die schwarz-gelbe Koalition einen neuen Vorstoß. Bundesministerwirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) begrüßte die Neuregelung: „Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu weiteren Entlastungen für unsere Unternehmen“, sagte er vergangenen Mittwoch. Insgesamt gehe es um rund 2,5 Milliarden Euro jährlich. Die beschlossene Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. (ag)
Bundesregierung will Aufbewahrungsfristen verkürzen
Nach dem Scheitern des ersten Jahressteuergesetzes versucht die schwarz-gelbe Koalition erneut, die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen zu verkürzen.