Rom. Seit dem 1. Juli muss die Auszahlung von Gehältern in Italien per Gesetzesbeschluss rückverfolgbar sein. Für diejenigen, die sich nicht an die Neuerung halten und Gehälter weiterhin in bar auszahlen, drohen Strafgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro.
Trotz einer grundsätzlichen Begrüßung dieses Entschlusses fordert die Gewerkschaft Fit-Cisl jetzt jedoch ein Einschreiten der Regierung. Vor allem der Seehandel und die Reedereien schlügen Alarm. Es sei in dem Bereich an der Norm, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Teil des Lohnes in bar auszahle. So könnten diese – wenn nötig – die wichtigsten Dinge für den eigenen Bedarf wie etwa auch Arzneimittel selbst an Orten kaufen, an denen eine elektronische Bezahlung nur ungern gesehen werde.
Die Gewerkschaft werde aber auch aus anderen Gründen um Hilfe gebeten. Etwa von denjenigen, die im Ausland hohe Servicegebühren für das Abheben an Geldautomaten zahlen müssten. Deshalb hoffe man darauf, dass die Ministerien für den Seehandel eine Ausnahme machten. Bis jetzt habe es aber weder vom Verkehrsministerium noch vom Wirtschaftsministerium eine offizielle Rückmeldung gegeben. Die Gewerkschaft sieht in der Gesetzesänderung und dem damit einhergehenden Verbot einer Barauszahlung einen Verstoß gegen das internationale Seearbeitsübereinkommen. (nja)