Paris. Das französische Innenministerium hat für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen, die Wahlunterlagen befördern, die Wochenendfahrverbote im November aufgehoben. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Freitag mitteilte, dürfen sowohl inländische als auch ausländische Transportunternehmen, die zu diesem Zweck unterwegs sind, ab morgen auch zwischen 22 Uhr am Samstag und 22 Uhr am Sonntag in Frankreich verkehren. Das soll die Lieferung von Abstimmungsunterlagen für die Regionalwahlen am 6. und 13. Dezember 2015 in Frankreich gewährleisten. Entgegen anders lautender Meldungen gelte jedoch für alle anderen Transporte mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zu diesen Zeiten das allgemeine Wochenendfahrverbot, betonte der DSLV in einem Rundschreiben. (ag)
Frankreich hebt Fahrverbote für bestimmte Lkw im November auf
Anlässlich der kommenden Regionalwahlen dürfen Transportunternehmen, die entsprechende Unterlagen befördern, auch vorübergehend am Wochenende verkehren.