Braunschweig/Bremerhaven. Der Großkunde Deutsche See ist mit seiner Schadenersatz-Forderung wegen der Abgasmanipulationen von Volkswagen vor Gericht vorerst gescheitert. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig mitteilte, wies die zuständige Zivilkammer Ende Oktober die Klage auf Rückzahlung von Leasingraten sowie Wartungskosten in Höhe von etwa 12,5 Millionen Euro ab.
Die Richter hätten nicht feststellen können, dass der Autobauer die Deutsche See bei Vertragsverhandlungen rechtlich relevant getäuscht habe. Dem Fischverarbeiter mit Sitz in Bremerhaven stehe daher kein Recht zu, die zwischen ihm und der VW Leasing GmbH geschlossenen Leasingverträge anzufechten, hieß es in der Begründung.
Beide Unternehmen hatten zwischen 2010 und 2015 fast 500 Leasingverträge geschlossen – sie galten sowohl für Pkw als auch für leichte Nutzfahrzeuge zur Auslieferung der Fischprodukte. Ungefähr die Hälfte der geleasten Fahrzeuge war mit dem Motor Typ EA 189 ausgestattet, dessen Software die Stickstoff-Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand „optimiert“.
Berufung gegen Urteil zugelassen
Nach Auffassung des Gerichts habe für Volkswagen kein Grund bestanden, die Deutsche See darüber aufzuklären, dass ein Teil der Fahrzeuge über diese Software verfüge. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. In einer schriftlichen Reaktion teilte die Deutsche See mit, dass die Entscheidung aus ihrer Sicht nicht schlüssig sei und man mit den Anwälten die nächsten Schritte beraten werde.
Volkswagen hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in Millionen von Dieselwagen eine Software verwendet zu haben, die Schadstoffwerte bei Tests künstlich drückte. Auf der Straße war der Ausstoß dagegen um ein Vielfaches höher. Kunden forderten daraufhin Schadenersatz. (dpa/ag)
Urteil vom 27. Oktober 2017
Aktenzeichen: 11 O 274/17