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Flaggenrechtsgesetz wird geändert

25.10.2012 11:01 Uhr
Flaggenrechtsgesetz wird geändert
VDR-Präsident Michael Behrendt kann mit der neuen Regelung leben
© Foto: VR/Eckhard-Herbert Arndt

Der Verkehrsausschuss des Bundestags stimmt einem Gesetzentwurf zu, der Reeder zum Ausgleich verpflichtet, wenn sie ausflaggen.

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Berlin. Das Flaggenrechtsgesetz wird geändert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Verkehrsausschuss am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten zu. Die Ausflaggung soll danach nur dann genehmigt werden, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder geleistet wird. Der Ausgleich soll in erster Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz bestehen. Ausnahmsweise könne statt des Unterhaltes eines Ausbildungsplatzes ein entsprechender Ablösebetrag gezahlt werden. Die Zahlung des Ablösebetrages soll zweckgebunden an eine private Einrichtung erfolgen.

Außerdem hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am Mittwoch die Aufstockung der Mittel für die Schifffahrtsförderung in 2013 auf 57,8 Millionen Euro beschlossen. Die Reeder zeigten sich zufrieden mit dem Beschluss: „Damit kehrt der Bund dank des Parlaments zu seiner im Maritimen Bündnis zugesagten Unterstützung zurück“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands Deutscher Reeder (VDR).

„Nun ist der Weg frei für die deutlich verbesserte Förderung von Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt am Standort Deutschland“, erklärte VDR-Präsident Michael Behrendt. 2013 stünden erstmalig rund 90 Millionen Euro für die Ausbildungsförderung bereit. (diwi)

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