Berlin/Helsinki. Die finnische Zollverwaltung beklagt nach Angaben des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV), dass sich einige deutsche Spediteure bei Exporten in die Russische Föderation nicht genau an die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) halten. Demzufolge gibt es Probleme beim Transport von Waren in ein Drittland im Rahmen eines durchgehenden Beförderungsvertrages.
Deshalb weist das Bundesfinanzministerium nun darauf hin, dass solche Transporte laut ZK-DVO zwar per LKW auf der Straße zulässig sind, die Grenze der Gemeinschaft aber im Eisenbahn-, Post-, Luft- oder Seeverkehr passiert werden muss. Wer dies nicht beachtet, darf die zur Ausfuhr überlassenen Waren nicht schon in Deutschland dem jeweiligen Transporteur übergeben, also die Ausgangsabfertigung beim Zoll im Rahmen des durchgehenden Beförderungsvertrages vorziehen, sondern muss sie an der letzten Zollstelle vor der Grenze gestellen. Ausgangszollstelle ist dann die letzte finnische Landstraßenzollstelle.
Das Bundesfinanzministerium hat die Zollstellen laut DSLV angewiesen, etwaige bei deutschen See- und Flughafenzollstellen im Rahmen des durchgehenden Beförderungsvertrags vorgelegte Ausfuhrbegleitdokumente für Transporte über Finnland in die Russische Föderation zurückzugeben und die Movement Reference Number (MRN) für die Ausfuhr nicht zu behandeln – ausgenommen, der Transport über die EU-Grenze erfolgt tatsächlich im Luft- oder Seeverkehr. (ag)