Berlin. Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot als Nebenstrafe künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat.
Die Höchstdauer des Fahrverbots wird gleichzeitig von drei Monaten auf sechs Monate erhöht. Union und SPD hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, „für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt“. (dpa/ag)