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StVO-Änderung: Bundesregierung stoppt Verordnung

06.07.2017 13:18 Uhr
StVO-Änderung: Bundesregierung stoppt Verordnung
Der Bundesrat sollte eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschließen, die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf aber zurückgezogen
© Foto: dapd/Axel Schmidt

Das Handyverbot am Steuer sollte auf CB-Funkgeräte ausgeweitet und die Geldstrafe für Rettungsgassen-Muffel erhöht werden. Die Bundesregierung hat ihre Pläne aber vor der Verhandlung im Bundesrat zurückgezogen.

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Berlin. Die Bundesregierung hat ihren Verordnungsentwurf zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zurückgezogen und damit verhindert, dass dieser in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpasue, am 7. Juli, diskutiert und abgestimmt wird. Das bestätigte eine Sprecherin der Länderkammer. Mit der Verordnung wäre es zu Einschränkungen unter anderem für Güterverkehrsunternehmen gekommen. Aufgrund einer Verschärfung des bisherigen Handyverbotes am Steuer wäre neben der Nutzung neuer elektronischer Geräte wie Tablets die Nutzung von Funkgeräten ohne Headsets nicht mehr erlaubt gewesen. Weder sollte das Funkgerät aufgenommen, noch gehalten werden dürfen. Diese Ausweitung hätte ab 30. Juni 2020 auch fest verbaute CB-Funkgeräte im Lkw betroffen.

Diskussionen über Rettungsgassen-Blockierer möglicher Auslöser

Mit der neuen Verordnung sollten nämlich zudem die Bußgelder für Verstöße beim fahrlässigen Nichtbilden einer Rettungsgasse von 20 auf 55 bis 115 Euro angehoben werden. Viele Bundesländer hatten die Höhe der Geldstrafe aber als immer noch zu niedrig kritisiert. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich den Regelsatz für das Nichtbilden einer Rettungsgasse im Bußgeldkatalog von bislang 20 Euro auf 105 Euro, mit Behinderung auf 125 Euro, mit Gefährdung auf 145 Euro sowie mit Sachbeschädigung auf 165 Euro zu erhöhen. Zu diesem Thema wäre im Plenum diskutiert worden.

Die Behinderung von Rettungskräften müsse noch schärfer geahndet werden - nämlich mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 320 Euro, hieß es aus dem zuständigen Verkehrsministerium als Begründung zu dem zurückgezogenen Verordnungsentwurf. In dieser Wahlperiode könnte der Bundesrat einen neuen Verordnungsentwurf gegebenenfalls noch am 22. September behandeln. Bisher ist aber unklar, ob das Vorhaben bei diesem Termin in geänderter Form erneut auf die Tagesordnung kommt oder in der nächsten Legislaturperiode neu angegangen werden muss.

Vereinfachungen beim Lkw-Sonn- und Feiertags-Fahrverbot

Mit der ursprünglich beabsichtigten StVO-Änderung geht ebenfalls eine Klarstellung zum Lkw-Sonn- und Feiertags-Fahrverbot einher. Danach soll dieses Fahrverbot künftig nur auf den gewerblichen Güterverkehr Anwendung finden. Fahrzeuge, die zu Sport- und Freizeitzwecken verkehren, sollen dem Verbot nicht unterliegen; ebenso nicht Anhänger, die weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lkw geführt werden. Durch die Aufnahme von bestimmten Fallgruppen als unmittelbar gesetzliche Freistellungstatbestände sollte das diesbezügliche Antrags- und Genehmigungsverfahren vereinfacht respektive entbehrlich werden. Die Änderungen sollten sinngemäß auch für den Lkw-Ferienreiseverkehr an Samstagen in den Monaten Juli/August eines jeden Jahres gelten. (tr/ag)

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