Brüssel. Der neue Zollkodex der Europäischen Union (EU) ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt zum 30 Oktober 2013 in Kraft. Er ersetzt den Modernisierten Zollkodex, der somit niemals in der Praxis angewandt worden ist. Der Modernisierte Zollkodex war bereits am 24. Juni 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Spätestens fünf Jahre danach sollte er in vollem Umfang angewendet werden.
Allerdings wurde der Modernisierte Zollkodex zwischenzeitlich an einigen Stellen von der Wirklichkeit überholt. Außerdem hat sich das Rechtssetzungsverfahren in der EU durch den Vertrag von Lissabon mittlerweile geändert. Deswegen hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine völlige Neufassung des Modernisierten Zollkodex plädiert und die Weiterentwicklung zum Zollkodex der Europäischen Union (UZK) vorgelegt.
Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der EU und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern anfallen. Vor dem 1. Juni 2016 findet der neue UZK voraussichtlich keine praktische Anwendung. Das liegt daran, dass die Mitgliedsstaaten erst noch wichtige Detailregelungen treffen müssen, damit sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen des UZK auch in die Praxis umsetzen lassen. (ag)