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EU-Urteil: Gesetz zur Ahndung von Verkehrsdelikten im Ausland nichtig

06.05.2014 10:23 Uhr
EU-Urteil: Gesetz zur Ahndung von Verkehrsdelikten im Ausland nichtig
Achtung, Kontrolle: Das Gesetz zum Informationsaustausch über Verkehrsdelikte in Europa wurde jedoch gekippt
© Foto: Picutre Alliance/dpa/David Ebener

Wer im Ausland eine rote Ampel übersieht, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Behörden können die Halterdaten vom Herkunftsland anfordern. Dies regelt ein EU-Gesetz. Nun fordert der Europäische Gerichtshof Nachbesserungen.

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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat das Gesetz zum Informationsaustausch über Verkehrsdelikte in Europa gekippt - vorerst bleibt die EU-Richtlinie aber wirksam. Bei Trunkenheit am Steuer, Überfahren roter Ampeln und sechs weiteren Delikten können die Staaten im Herkunftsland den Halter ermitteln lassen. Das entsprechende EU-Gesetz stehe auf einer falschen Rechtsgrundlage, urteilten nun die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-43/12).

Die Richtlinie habe eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Ziel, erklärte das Gericht. Basis für das 2011 beschlossene Gesetz ist aber die Zuständigkeit der EU bei der polizeilichen Zusammenarbeit. Ein Fehler, urteilten die Richter. Denn bei der Kooperation der Polizeibehörden innerhalb der EU geht es etwa um die Abstimmung in der Asylpolitik, den Umgang mit Einwanderung, die Kontrolle der EU-Außengrenzen oder den Kampf gegen Kriminalität und Fremdenfeindlichkeit.

Die Richter betonen allerdings, dass der Austausch über Halterdaten wichtig ist für die Straßenverkehrssicherheit. Deshalb geben sie der Politik ein Jahr Zeit, den juristischen Fehler zu beheben.

Nach Angaben der EU-Kommission verstoßen Autofahrer im Ausland eher gegen die Verkehrsregeln als daheim. Besonders in Ländern mit viel Tourismus oder Transitverkehr wie Deutschland oder Österreich komme es zu Problemen. In Deutschland gibt das Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten bei Anfragen zur Weiterverfolgung an die zuständige Stelle im Ausland weiter. (dpa)

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