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Entschärfte Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen

31.03.2017 13:37 Uhr
Entschärfte Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen
Wenn Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhzeit im Lkw verbringen, wird es künftig teuer
© Foto: Picture Alliance/dpa/Fredrik von Erichsen

Der Bundesrat hat eine Änderung bewilligt, wonach sich im Umkehrschluss ergibt, dass das verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw in Deutschland verboten ist.

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Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen, wonach ausdrücklich ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw verbracht wird. Die Länderkammer stimmte dem Anfang März durch den Bundestag entschärften Entwurf zu, aus dem sich nur im Umkehrschluss ein Verbot des Verbringens der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw ergibt, und hielt nicht am eigenen Vorschlag für eine Regelung fest, die über die EU-Sozialvorschriften für den Straßengüterverkehr hinausging. Hintergrund sind EU-rechtliche Bedenken, die bei einem nationalen Alleingang für Probleme gesorgt hätten. Die so beschlossene Gesetzänderung könnte in Kürze – am Tag nach der offiziellen Verkündung – in Kraft treten.

Das Fahrpersonalgesetz verweist künftig weiterhin auf die Bestimmungen zur regelmäßigen Wochenruhezeit in der Verordnung (EG) 561/2006 und enthält zusätzlich lediglich eine Sanktion bei Zuwiderhandlung. Einem Fahrer droht laut dem Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von bis zu 60 Euro pro im Lkw verbrachter Stunde, ein Unternehmer muss mit bis zu 180 Euro pro Stunde rechnen. Anders als ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen hat der Unternehmer nicht dafür zu sorgen, dass das Fahrpersonal die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am jeweiligen eigenen Wohnort des Fahrers oder am Ort des Unternehmenssitzes verbringt. (ag)

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KOMMENTARE


Olaf Klose

01.04.2017 - 18:16 Uhr

Ist doch wohl ein Witz diese Änderung!!Also bleibt alles beim alten.Immer schön Kuschenvor der EU!Tolle Regierung haben wir!Sicherlich werden die grossen Deutschen Logistiker wieder mit geredet haben und es wurde wieder alles so gedreht das es den Herren passt!


Berni Schroeter

07.04.2017 - 18:12 Uhr

Wieder typisch Deutsch. Wieviele Lobyisten beeinflussen solche Entscheidungen? In diesem Land wird nichts​, rein gar nichts für die Berufskraftfahrer getan. Alles geht nur um Geld. Billig um jeden Preis. Wenn die Transportmafia so weiter machen kann, kommt es denen ja nur gelegen!


Donald Böhner

08.04.2017 - 04:29 Uhr

Da haben die Lobbyisten ja wieder ganze Arbeit geleistet. Es bleibt dem Fahrer also nur die Möglichkeit seine regelmäßige Wochenruhezeit auf 24 Stunden zu verkürzen wenn er es nicht nach Hause oder zum Firmensitz schafft. Wieder einmal wird alles auf dem Rücken der "Arbeitnehmer" ausgetragen. Danke liebe Bundesregierung.


Harald Füchsle

08.04.2017 - 10:33 Uhr

Einem Fahrer droht laut dem Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von bis zu 60 Euro pro im Lkw verbrachter Stunde........Warum muss der Fahrer Bußgeld bezahlen?Meinen die wirklich das ein LKW Fahrer das freiwillig macht?Der Unternehmer muss mehr bestraft werden ,damit die das endlich mal Lernen die LKW Fahrer richtig zu Disponieren.Oder der Unternehmer dazu gezwungen wird für eine Unterkunft zu Sorgen. Aber so ist das alles nur Lachhaft.


Max.Schmidt

25.05.2017 - 07:41 Uhr

Hallo . Ich zum Beispiel bin 2-3 Wochen am Stück im Internationalen Fernverkehr unterwegs und mit Leib und Seele dabei , mich würde es hart treffen würde ich gen Wochenende in Deutschland aber nicht am Standort stehen . Außerdem wird es voraussichtlich diese armen Schweine treffen die so oder so schon mit ihrem Litauischen oder rumänischen Mindestlohn hier in Deutschland im Fernverkehr untergebracht sind . Wie sollen die sich denn ein Hotel -geschweige denn die Strafe leisten ?


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