Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen, wonach ausdrücklich ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw verbracht wird. Die Länderkammer stimmte dem Anfang März durch den Bundestag entschärften Entwurf zu, aus dem sich nur im Umkehrschluss ein Verbot des Verbringens der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw ergibt, und hielt nicht am eigenen Vorschlag für eine Regelung fest, die über die EU-Sozialvorschriften für den Straßengüterverkehr hinausging. Hintergrund sind EU-rechtliche Bedenken, die bei einem nationalen Alleingang für Probleme gesorgt hätten. Die so beschlossene Gesetzänderung könnte in Kürze – am Tag nach der offiziellen Verkündung – in Kraft treten.
Das Fahrpersonalgesetz verweist künftig weiterhin auf die Bestimmungen zur regelmäßigen Wochenruhezeit in der Verordnung (EG) 561/2006 und enthält zusätzlich lediglich eine Sanktion bei Zuwiderhandlung. Einem Fahrer droht laut dem Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von bis zu 60 Euro pro im Lkw verbrachter Stunde, ein Unternehmer muss mit bis zu 180 Euro pro Stunde rechnen. Anders als ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen hat der Unternehmer nicht dafür zu sorgen, dass das Fahrpersonal die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am jeweiligen eigenen Wohnort des Fahrers oder am Ort des Unternehmenssitzes verbringt. (ag)
Berni Schroeter
Donald Böhner
Harald Füchsle
Max.Schmidt