Die Europäische Kommission will gegen die gestiegenen Energiekosten vorgehen: Dazu gehören zum einen Sondermaßnahmen zur Verringerung der Stromnachfrage. Zum anderen schlägt die Kommission eine befristete Erlösobergrenze für Stromerzeuger mit geringeren Kosten und einen Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen vor, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich anfallen. Die darüber erzielten Einnahmen sollen an Haushalte und Unternehmen umverteilt werden.
Stromverbrauch soll um mindestens 5 Prozent sinken
"Als erste Reaktion auf die hohen Preise gilt es, die Nachfrage zu senken", erklärt von der Layen. Dies könne sich auf die Strompreise auswirken und zur Beruhigung des Marktes beitragen.
Um auf die Stunden am Tag abzuzielen, an denen der Stromverbrauch am teuersten ist und sich die Stromerzeugung aus Erdgas erheblich auf den Preis auswirkt, schlägt die Kommission eine Verpflichtung vor, den Stromverbrauch während ausgewählter Spitzenpreiszeiten um mindestens 5 Prozent zu senken. "Die Mitgliedstaaten müssen die 10 Prozent Stunden mit dem höchsten erwarteten Preis ermitteln und die Nachfrage während dieser Spitzenzeiten verringern. Ferner sollen sich die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag der Kommission darum bemühen, die Gesamtnachfrage nach Strom bis zum 31. März 2023 um mindestens 10 Prozent zu senken", hieß es weiter.
Für diese Nachfragereduzierung könnten sie geeignete Maßnahmen wählen, der auch einen finanziellen Ausgleich umfassen kann. Eine Senkung der Nachfrage zu Spitzenzeiten würde den Gasverbrauch über den Winter um 1,2 Milliarden Kubikmeter verringern.
Die Kommission schlägt darüber hinaus eine befristete Erlösobergrenze für „inframarginale“ Stromerzeuger vor, das heißt für Technologien mit geringeren Kosten wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle, die Strom an das Netz zu Kosten liefern, die unter dem von den teureren „marginalen“ Erzeugern gesetzten Preisniveau liegen.
Solidaritätsbeitrag auf Basis von Überschussgewinnen
Darüber hinaus schlägt die Kommission einen befristeten Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen vor, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt werden, für welche die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger nicht gilt: Der Beitrag würde von den Mitgliedstaaten auf Gewinne im Jahr 2022 erhoben, die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Gewinnen der vorangegangenen drei Jahre liegen. Die Einnahmen würden von den Mitgliedstaaten erhoben und an Energieverbraucher weitergegeben.
Was die EU-Kommission noch plan und Details zu den aufgeführten Punkten, lesen sie >>>hier<<<.