Hamburg. Die Behörden des Bundes und des Landes Hamburg analysieren gegenwärtig intensiv die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung. Das 267 Seiten lange Urteil liege seit Dienstag vor, sagte am Freitag die Sprecherin der Wirtschaftsbehörde, Susanne Meinecke. Das Gericht hatte am 9. Februar ein Urteil gesprochen, das die Elbvertiefung zwar grundsätzlich für zulässig hielt, aber Planungsfehler beanstandete. Dabei ging es um den Schutz des Schierlings-Wasserfenchels und die Zulässigkeit von Ausgleichsflächen.
Die Experten aus dem Rechtsamt, der Planfeststellungsbehörde und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung prüfen nun, ob die schriftliche Urteilsbegründung weitere Details enthält, die bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind. Eine erste Einschätzung könne die Behörde an diesem Montag geben. Die Baggerarbeiten für die Elbvertiefung beginnen nach zahlreichen Verzögerungen frühestens im Jahr 2018. (dpa)