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Einfachere Regeln für die Rettungsgasse

22.08.2016 10:48 Uhr
Einfachere Regeln für die Rettungsgasse
Bei zweispurigen Straßen ist das Bilden einer Rettungsgasse einfach
© Foto: Picture Alliance/dpa/Peter Steffen

Künftig ist eine Rettungsgasse immer zwischen dem äußersten linken und rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Merken kann man sich dies mit einer Eselsbrücke.

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München. Künftig wird es auf Autobahnen einfacher, eine Rettungsgasse zu bilden. Darauf weist die BG Verkehr in ihrem aktuellen Newsletter hin. Weil viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wer wohin ausweichen muss, sollen die Regelungen angepasst werden.

Auf Grundlage von §11, Absatz 2 StVO ist die Rettungsgasse künftig immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden – ganz egal, wie viele Fahrstreifen die Fahrbahn hat. Leicht einprägen können sich Autofahrer laut BG die neue Vorgabe anhand der sogenannten „Rechte-Hand-Regel“. Dabei befindet sich die Rettungsgasse immer zwischen Daumen und Zeigefinger. Der Daumen markiert die linke Fahrspur und die anderen Finger eine beliebige Anzahl weiterer Fahrbahnen. Nach aktuellem Recht müsste die Rettungsgasse bei einer vierspurigen Straße eigentlich in der Mitte gebildet werden, was immer wieder zur Verwirrung führt. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung ist in Planung, die Zustimmung des Bundesrates wird in Kürze erwartet.

Konkretisiert wird auch der Zeitpunkt, wann die Rettungsgasse gebildet werden muss. Dies ist künftig immer dann der Fall, sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften im Schritttempo fahren oder der Verkehr steht. (sno)

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