Berlin. Mit der Modernisierung des deutschen Seehandelsrechts ist aus Sicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) ein den heutigen Gegebenheiten entsprechendes neues Rechtssystem entstanden. „In Einzelpunkten hätten wir zwar noch weitergehende Änderungen befürwortet“, sagte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster, „aber mit der Ausrichtung der Haftungsbestimmungen an den Haag-Visby-Rules als internationalem Standard haben wir unser Hauptziel erreicht, grundlegende Wettbewerbsnachteile für unser Gewerbe zu vermeiden." Ein nationaler Alleingang bei der Festlegung erhöhter Haftungssummen wäre wirtschaftlich zu Lasten der Spedition gegangen, begründete der Verband seine fachliche Beteiligung bei der Erarbeitung des neuen Rechts.
Der Bundesrat hatte Anfang Februar das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts gebilligt. Es regelt im Wesentlichen drei Bereiche: das Seehandelsrecht, das allgemeine Transportrecht und das Binnenschifffahrtsrecht. Im Mittelpunkt steht das im Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs geregelte Seehandelsrecht, das vollständig neu gefasst wird. Das allgemeine Transportrecht und das Binnenschifffahrtsrecht werden in einigen Punkten modernisiert. Damit werde ein systematisches, in sich geschlossenes und modernes Regelwerk geschaffen, von dem die maritime Wirtschaft zu Gunsten des Wirtschaftsstandorts Deutschland profitieren werde, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). (ag)