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Das ändert sich 2013 - Teil 1

17.12.2012 11:27 Uhr
Das ändert sich 2013 - Teil 1
Die wichtigsten rechtlichen Neuerungen im kommenden Jahr im Überblick
© Foto: imago/McPhoto

Wir informieren diese Woche über die wichtigsten rechtlichen Neuerungen. Heute: die Verkehrsunternehmerdatei, Minijobber und die elektronische Lohnsteuerkarte.

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München. Noch 2012 will das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ein elektronisches Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen einführen: die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat). Diese Datenbank speichert bestimmte Informationen über in Deutschland ansässige Straßenverkehrsunternehmen – neben dem Namen, der Rechtsform und der Anschrift unter anderem auch die Anzahl der eingesetzten Lastwagen und Sattelzüge über 3,5 Tonnen und die Namen der Verkehrsleiter oder gegebenenfalls den Namen eines rechtlichen Vertreters.

Auch schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmertätigkeit begangen worden sind, und bestimmte Verwaltungsentscheidungen sollen gemäß den europarechtlichen Vorgaben zentral erfasst werden.

Den EU-Bestimmungen entsprechend sind gewisse Inhalte der Verkehrsunternehmensdatei über das Internet allgemein zugänglich. Der öffentliche Teil ist voraussichtlich ab Mitte nächsten Jahres über die BAG-Webseite abrufbar. Dort kann man sich zum Beispiel informieren, über welche Transportberechtigungen ein Unternehmen verfügt. Das hat besondere Relevanz im Zusammenhang mit den bußgeldbewehrten Auftraggeberpflichten, die sich aus dem Güterkraftverkehrsgesetz ergeben.

Verdienstgrenzen für Minijobber
Minijobber dürfen ab kommenden Januar 450 statt bisher 400 Euro im Monat verdienen, ohne dass ihnen die Vergünstigungen bei Sozialabgaben und Steuern gestrichen werden. Für Beschäftigte in der Gleitzone (Midijobber) steigt die Verdienstgrenze auf 850 Euro. Bislang sind Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Minijobber haben aber die Möglichkeit, sich voll versichern zu lassen. Daraus soll künftig eine Rentenversicherungspflicht werden. Wer das nicht möchte, muss sich ausdrücklich befreien lassen.

Elektronische Lohnsteuerkarte
Ebenfalls zum Jahreswechsel ist die Umstellung von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren Elstam (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) geplant. Das soll das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Kircheneintritte oder -austritte werden dann nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Arbeitgeber müssen ihre Software und betrieblichen Abläufe an das elektronische Verfahren anpassen. Um den Umstieg zu erleichtern, gibt es einen Einführungszeitraum. Spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum muss man die Elstam abrufen und anwenden. (ag)

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