Münster. Im Streit um drohende Dieselfahrverbote in Nordrhein-Westfalen wollen das Land und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sich am Donnerstag, 5. Dezember, zu einer möglichen außergerichtlichen Einigung äußern. Die Streitparteien hatten sich im November unter Vermittlung des Oberverwaltungsgerichts in Münster über Lösungen für die Stadt Essen unterhalten. Zum Inhalt war Stillschweigen vereinbart worden. Die Frist für Ein- oder Widersprüche der Beteiligten zu einer möglichen Einigung lief um 12 Uhr ab. In der Ruhrgebietsstadt wurden wie in weiteren NRW-Städten die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid in den zurückliegenden Jahren überschritten.
Zwölf Klagen der DUH noch anhängig
Anhängig sind noch zwölf Klagen der DUH zu Städten in Nordrhein-Westfalen. Das Gericht hatte sich nach ersten Urteilen zu Luftreinhalteplänen in Köln und Aachen für eine außergerichtliche Lösung ausgesprochen und sich als Vermittler angeboten. Nach Essen soll am 14. Januar über Dortmund und Bonn gesprochen werden. Am 11. und 12. Februar geht es dann mit Gesprächen zu den Plänen für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren weiter.
Das Ergebnis des ersten Schlichtungsgespräches hätte für die weiteren betroffenen Städte keine grundsätzliche Bedeutung. Justizkreise betonen, dass eine gescheiterte Einigung zu Essen die weiteren Schlichtungsgespräche belasten würde. Eine erste Einigung würde allerdings für die anderen Kommunen keinen Automatismus bedeuten. Dazu seien die Streitfälle mit unterschiedlichen Messwerten und Messstellen zu unterschiedlich.
Fahrverbote drohen, wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht eingehalten wird. (dpa)