Berlin. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sollen nach knapp zehn Jahren erstmals wieder überarbeitet werden. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin hin, der diesbezüglich eine Umfrage unter Spediteuren und verladenden Unternehmen gestartet hat.
Es handelt sich bei den ADSp um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gemeinsam vom DIHK, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und dem Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) zur unverbindlichen Anwendung empfohlen werden. Sie dienen dem Interessenausgleich zwischen den sich eigentlich gegenüberstehenden Parteien bei Transportverträgen. Die letzte Fassung der ADSp stammt aus dem Jahr 2003.
Wie ein erstes Gespräch mit den beteiligten Verbänden im Oktober ergeben habe, so der DIHK, besteht Anpassungsbedarf wegen der voraussichtlich 2013 in Kraft tretenden Seehandelsrechtsreform, diverser Gerichtsurteile und Änderungen der tatsächlichen Abläufe und Rahmenbedingungen in der logistischen Abwicklung. Das nächste Treffen der beteiligten Verbände ist in einer Woche geplant. Der DIHK bittet deshalb um Rückmeldung zu einigen Fragen. (ag)
Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge können Unternehmen bis zum 7. Dezember 2012 per E-Mail an DIHK-Rechtsexpertin Hildegard Reppelmund (reppelmund.hildegard@dihk.de) schicken:
- Welche Regelungen in den ADSp sind in der Vergangenheit nie zur Anwendung gekommen und können daher als überflüssig gestrichen werden?
- Welche Regelungen in den ADSp stimmen nicht mehr (zum Beispiel wegen Gesetzesänderung)? Sollte die jeweilige Regelung ersatzlos gestrichen werden oder sollte sie entsprechend geändert werden? Falls ja, wie sollten sie geändert werden?
- Welche Regelungen sind üblicherweise in den Rahmenvereinbarungen solcher Unternehmen enthalten, die die ADSp nicht anwenden und die bisher in den ADSp nicht oder anders geregelt sind? Sollten diese Regelungen in die ADSp Eingang finden? Wenn ja, mit welcher Formulierung?
- Welche praktischen Themenfelder sind bisher in den ADSp nicht enthalten, aber regelungsbedürftig? Sollten zum Beispiel Rahmenregelungen/Grundprinzipien in den ADSp als rechtliche Klausel festgehalten werden, die sich in den Standardisierungsüberlegungen (GS 1, ECR-Handbuch und Ähnliches) als praxisrelevant herausgestellt haben? Sollte es insbesondere in den ADSp Regelungen zu den Abläufen an der Rampe geben (Warte-/Standzeiten, Pflichten beim Be- und Entladen, Paletten usw.)?
- Gibt es darüber hinaus immer wieder Streitpunkte, die regelungsbedürftig wären, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen?