Berlin. Eigentlich ist die Sache klar: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht“, heißt es ganz vorn in der Straßenverkehrsordnung. Aber da ist so einiges, was Autofahrer ablenken kann: das Navigationsgerät, ungeduldige Kinder auf dem Rücksitz und immer öfter Handys am Steuer, ein bestehendes Verbot hin oder her. Experten warnen schon seit langem vor wachsenden Unfallgefahren durch die ständig lockenden digitalen Begleiter.
Die Regierung will die Regeln schärfen, um eine abschreckendere Wirkung aufzubauen. Der Bundesrat stimmt an diesem Freitag (22.9.) über eine Verordnung der Bundesregierung ab. Bringt das Leichtsinnige am Lenkrad zur Vernunft?
Wo ist das Problem?
Dass Handys beim Fahren schon seit Jahren nicht in der Hand gehalten werden dürfen, wird offenkundig nicht richtig ernst genommen. „Der telefonierende Kraftfahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen“, lautet die ernüchterte Bilanz des Bundesverkehrsministeriums.
Die Verstöße passierten immer vorsätzlich, und vielen komme das nicht mal falsch vor. Dabei bedeutet ein Sekundenblick aufs Smartphone bei Tempo 50 schon 14 Meter Blindflug, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt. Für neue Regeln sei es daher höchste Zeit.
Was soll geändert werden?
„Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken, das vermeidbar ist“, sagt auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, soll daher erweitert werden. Erfasst werden nun alle Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“, heißt es in einer Verordnung, der am Freitag der Bundesrat zustimmen soll – also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer.
Erlaubt bleibt, Anrufe per Taste oder Wischen übers Display anzunehmen, solange man das Gerät nicht hochnimmt. Weiter zulässig sind auch Sprachsteuerungen und ein „kurzer“ Blick aufs Gerät. Dabei gibt der DVR aber zu bedenken, dass Autofahrer ja ganz individuelle Interpretationen für den Begriff „kurz“ hätten.
Wie sehen die Sanktionen aus?
Dobrindt lässt keinen Zweifel daran, dass das Verbot auch schärfere Zähne bekommen soll. Oder, wie es seine Beamten formulierten: „Die Rechtstreue der Bevölkerung muss durch eine Heraufsetzung der Bewehrung gestärkt werden.“ Statt bisher 60 Euro sollen 100 Euro Buße fällig werden, unter Umständen verbunden mit einem Punkt in Flensburg.
Bei schweren Verstößen drohen künftig bis zu 200 Euro plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das soll ein Denkzettel sein und Hemmungen erhöhen. Auch für Radler mit Handy in der Hand wird es teurer: 55 Euro statt bisher 25 Euro.
Welche Detailvorschriften gelten künftig noch?
Zum Handy greifen darf man weiterhin, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist – auch wenn sich im Stau nichts mehr bewegt. Nicht gilt dies aber, wenn sich der Motor an einer Ampel nur kurz selbst ab- und anschaltet. Länger auf einen kleinen Kamera-Monitor schauen dürfen Fahrer auch, wenn sie mit dieser Hilfe zum Beispiel in Schritttempo einparken.
Eigens vermerkt ist, dass Fahrer von Linienbussen auch mit laufendem Motor auf Bordcomputer blicken dürfen, um an Haltestellen Tickets zu verkaufen. Videobrillen am Steuer sind generell tabu.
Wie geht es weiter?
Was härtere Sanktionen bewirken, muss sich zeigen. „Eine stärkere Prävention auch mit höheren Geldbußen ist für mehr Verkehrssicherheit richtig“, argumentiert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. „Wichtig sind aber auch mehr Kontrollen.“ Auf frischer Tat ertappt oder eindeutig per Blitzer-Foto überführt werden längst nicht alle Smartphone-Sünder. Zur Beweisführung nach Unfällen müssen Handys aufwendig untersucht werden.
Gerade gesetzlich geregelt wurde, dass Fahrer E-Mails lesen können, wenn Autos computergesteuert fahren – der Mensch am Steuer muss aber jederzeit eingreifen können. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag richtet den Blick auch schon auf ein verwandtes Problem: die Ablenkung von Fußgängern durch Elektrogeräte. (dpa/jt)