Leipzig. Am Bundesverwaltungsgericht hat am Montag die mündliche Verhandlung über Klagen gegen die Elbquerung der A 20 nordwestlich von Hamburg begonnen. Die Richter in Leipzig haben ein halbes Dutzend Klagen auf dem Tisch. Mehrere Naturschutzverbände, Kommunen, ein Fährunternehmen sowie private Kläger wenden sich gegen den geplanten Elbtunnel zwischen Glückstadt (Kreis Steinburg) und Wischhafen (Niedersachsen). Sie halten ihn nicht für finanzierbar, rügen Verstöße gegen das Naturschutzrecht und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Montag und den Dienstag für die Verhandlung vorgesehen. An deren Ende wird entschieden, wann ein Urteil verkündet wird. (dpa)
Wolfgang Trantow