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Bund prüft eigene Ansprüche gegen gekündigte Maut-Betreiber

08.08.2019 12:40 Uhr
Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
© Foto: Marco Urban/VerkehrsRundschau

Laut dem Bundesverkehrsministerium wird derzeit geprüft, ob die Bundesregierung Schadensersatzansprüche gegen die Betreiberfirmen der geplatzten Pkw-Maut geltend machen kann.

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Berlin. Im Streit um die geplatzte Pkw-Maut erwägt der Bund eigene finanzielle Forderungen gegen die inzwischen gekündigten Betreiberfirmen. Derzeit werde geprüft, „ob die Bundesregierung Schadensersatzansprüche oder Anspruch auf Vertragsstrafen wegen Schlechtleistungen der Auftragnehmer geltend machen kann“, heißt es in einer vom Verkehrsministerium veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, erläutert das Ressort mit Stand vom 5. August.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) steht unter Druck, weil er die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut mit den Betreibern Kapsch und CTS Eventim 2018 geschlossen hatte, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die Maut dann Mitte Juni für rechtswidrig, direkt nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge. Daraus könnten nun finanzielle Forderungen der Unternehmen resultieren. Bisher seien weiterhin keine Ansprüche geltend gemacht worden, heißt es in der Regierungsantwort.

Das Ministerium listet darin eine Reihe von Mängeln auf, die bei den Vorbereitungen der Betreiber festgestellt worden seien. So seien in einer zweiten erbetenen Lieferung einer Feinplanungsdokumentation für die Maut-Erhebung sieben „besonders kritische Defizite“ aufgedeckt worden, 103 schwere und 246 leichte Defizite. Ob eine Seite nach der Kündigung ein mögliches Schiedsverfahren beantragen wird, ist demnach offen. Auf Regierungsseite gebe es aktuell keine Überlegungen dafür. (dpa)

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