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Bund entlastet Unternehmen bei Pensionszusagen

24.03.2016 13:30 Uhr
Bund entlastet Unternehmen bei Pensionszusagen
Je niedriger die Zinsen, desto mehr müssen Unternehmen für die Betriebsrenten zurücklegen
© Foto: Fotolia/Marco 2811

Der Gesetzgeber hat den Betrachtungszeitraum für den Rechnungszins, mit dem Rückstellungen für Betriebsrenten bewertet werden, auf zehn Jahre verlängert.

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Berlin. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern per Direktzusage eine Betriebsrente anbieten, werden ab sofort bei den Pensionsrückstellungen in ihren Büchern entlastet. Am 17. März ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Es sieht Erleichterungen bei der Bewertung der milliardenschweren Rückstellungen vor.

Die anhaltenden Niedrigzinsen zwingen die Unternehmen, immer mehr Geld zurückzulegen, um die Zusagen an ihre Mitarbeiter für die Zukunft tatsächlich zu erfüllen. Die Folgen sollen nun vorübergehend abgeschwächt werden. Unternehmen dürfen für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung ihrer Pensionsrückstellungen in der Bilanz den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrundelegen. Dies gilt für alle Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bisher waren die vergangenen sieben Jahre die Bewertungsgrundlage für den Rechnungszins gemäß Handelsgesetzbuch. Vor zehn Jahren war das allgemeine Zinsniveau deutlich höher als heute.

Die Gesetzesänderung ist mit einer Ausschüttungssperre verknüpft. Somit entsteht kein zusätzlicher Spielraum für die Unternehmen, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden. Außerdem gibt es ein Wahlrecht, wonach Unternehmen die Neuregelungen bereits für das Geschäftsjahr 2015 anwenden dürfen. (ag/dpa)

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