Frankfurt am Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) überarbeitet. Die VBGL-Reform sei notwendig gewesen, weil Ende April diesen Jahres das neue Seehandelsrecht im in Kraft getreten ist, so der Verband. Dadurch haben sich auch Bestimmungen des allgemeinen Frachtrechts geändert. Der BGL sah sich deshalb veranlasst, das Kleingedruckte, das er seinen Mitgliedsunternehmen empfiehlt, zu aktualisieren.
Die Vertragsklauseln sind einerseits an die neue Gesetzeslage angepasst worden. Andererseits tragen sie der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie den geänderten Versicherungsbedingungen Rechnung. Unter anderem beschränken die neuen VBGL die nunmehr unbegrenzte Haftung des Auftraggebers (Absenders) gegenüber dem Frachtführer und schließen eine Haftung für Schäden wegen nautischen Verschuldens und Feuer an Bord aus. Das soll vermeiden, dass der Transportunternehmer Nachteile gegenüber seinem Vertragspartner wegen der jüngsten Gesetzesänderungen erleidet. „Die Vertragsbedingungen der VBGL verbleiben dabei innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens“, teilte der Verband am Freitag mit. Zudem seien alle Haftungsbestimmungen in den marktüblichen Verkehrshaftungspolicen vollumfänglich abgedeckt.
Auch der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) ist derzeit damit beschäftigt, die von ihm empfohlenen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen auf den neuesten Stand zu bringen. Die letzte Fassung stammt aus dem Jahr 2003. Er verhandelt derzeit mit den Verbänden der verladenden Wirtschaft eine Aktualisierung. Eine Einigung ist aber noch nicht in Sicht. (ag)
Die überarbeiteten VBGL kann man ab sofort auf der Homepage des BGL abrufen:
http://www.bgl-ev.de/images/downloads/service/vbgl.pdf