Versender, die beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bereits einen formlosen Antrag zur Erlangung des Bekannten-Versender-Status gestellt haben, wurden in der vergangenen Zeit aufgefordert, innerhalb von zehn Wochen ihr Sicherheitsprogramm vorzulegen. Das LBA hat nun auf eine Anfrage der VerkehrsRundschau mitgeteilt, dass diese Unternehmen eine Fristverlängerung beantragen können, die ihnen bis zum 31. Dezember 2011 gewährt wird. Für den Fall, dass Unternehmen beim LBA zwar einen formlosen Antrag gestellt haben, aber kein prüffähiges Sicherheitsprogramm vorlegen können, werde der Antrag abgelehnt, so das LBA. Die Zulassung zum Bekanten Versender sei somit neu zu beantragen.
Das LBA teilte außerdem mit, dass aufgrund der fehlenden Gebührentatbestände antragsstellenden Unternehmen derzeit lediglich Auslagen in Rechnung gestellt würden, die auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes erhoben werden. Die Möglichkeit der nachträglichen Gebührenerhebung sei rechtlich derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Von der Möglichkeit, bei Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten der Variante AEO-F im Rahmen der Zulassung von einem Vor-Ort-Audit absehen, macht das LBA nach eigenen Angaben aufgrund unterschiedlicher Kriterien bei der Zertifizierung eines Unternehmens durch den Zoll und der Zulassung eines Unternehmens als Bekannten Versender derzeit keinen Gebrauch. (ir)