Nürnberg. Die EU-Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, sein nationales Recht mit der Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung der Richtlinie 2008/57/EG) in Einklang zu bringen. Das geht aus einer Meldung des Software und IT-Dienstleisters Datev hervor. Im vorliegenden Fall ist die Kommission der Auffassung, dass die nationalen Bestimmungen betreffend die Anforderungen an die Bremsanlagen von Güterwagen nicht mit dem EU-Recht im Einklang stehen und die Bemühungen um Interoperabilität behindern. Reagiert Deutschland nicht binnen vier Monaten, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
In den Richtlinien (EU) 2016/797 und 2008/57/EG zur Interoperabilität sind die Bedingungen für die Verwirklichung der Interoperabilität innerhalb des Eisenbahnsystems der Union festgelegt. Diese Bedingungen betreffen die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme, die Umrüstung, die Erneuerung, den Betrieb und die Instandhaltung von Bestandteilen dieses Systems. Darüber hinaus betreffen sie die Qualifikationen sowie die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in Bezug auf das für seinen Betrieb und seine Instandhaltung eingesetzte Personal.
Weitere Verfahren eingestellt
Die Kommission habe zudem beschlossen, 70 Verfahren einzustellen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind. Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission zu Deutschland werden im Folgenden nach Politikfeldern geordnet vorgestellt.
EU-Kommission verlängert Antwortfrist aufgrund von Corona
Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch von Covid-19 zu einer „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“: am 11. März stufte sie ihn als Pandemie ein. Die Kommission hat zwar klargemacht, dass sie weiterhin Vertragsverletzungsverfahren durchführen wird, wo sie dies für notwendig hält, jedoch auch eingeräumt, dass die Covid-19-Pandemie und die mit ihrer Bekämpfung verbundenen Maßnahmen die nationalen Verwaltungen erheblich belasten.
In bestimmten Fällen kann die Krise insbesondere auch die Fähigkeit der Verwaltungen der Mitgliedstaaten beeinträchtigen, die Umsetzung des EU-Rechts sicherzustellen. Daher hat die Kommission den Mitgliedstaaten vor Kurzem mitgeteilt, dass die Antwortfristen in laufenden, seit Jahresbeginn eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren verlängert wurden. Heute wurde beschlossen, den Mitgliedstaaten anstatt der bisher üblichen zwei Monate vier Monate Zeit zu geben, um auf die Aufforderungsschreiben und mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu reagieren, die in der Mairunde der Vertragsverletzungsverfahren angekündigt werden. (ja)