Bern. Der Schweizer Bundesrat will dem Parlament für den Zeitraum 2021 bis 2024 einen Zahlungsrahmen in Höhe von 14,40 Milliarden Franken (rund 13,68 Milliarden Euro) für den Erhalt und die Modernisierung des Schienennetzes bereitstellen. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch, 13. Mai 2020, in einer Pressemeldung mit. Mit der gleichen Botschaft beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken (rund 285 Millionen Euro) zur Mitfinanzierung von Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021 bis 2024. Dieser soll der Fortführung der bisherigen Förderung des Gütertransports auf der Schiene dienen und der Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen. Dies werde wie bisher mit Mitteln der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiteren für den Straßen- und Luftverkehr zweckgebundenen Mitteln finanziert. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie werden separat aufgearbeitet und sind nicht Gegenstand dieser Vorlage, so der Bundesrat.
So soll das Geld eingesetzt werden
Mit dem Zahlungsrahmen stelle der Bund den Bahnen die Mittel zur Verfügung, damit diese beispielsweise Gleisabschnitte, Brücken oder Signalanlagen sanieren können, welche in die Jahre gekommen sind. Dadurch könnten die Bahnen die Substanz des Schienennetzes erhalten, es bei Bedarf modernisieren und es auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Die vom Bundesrat vorgesehene Aufstockung gegenüber der laufenden Periode diene hauptsächlich dazu, den gestiegenen Bedarf bei der Fahrbahn, den Bahnhöfen, den Sicherungsanlagen, den Brücken und Tunnels sowie bei den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes zu decken. Die zusätzlichen Gelder sollen die Bahnen auch dabei unterstützen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und somit den Bahnverkehr zu stabilisieren.
Vorbehältlich der abschließenden Bereinigung der Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Bahnen seien rund 7,6 der 14,4 Milliarden Franken für die Schweizerische Bundesbahnen (SBB) geplant. Rund 5,9 Milliarden seien für die Leistungsvereinbarungen mit den übrigen Bahnen („Privatbahnen“) bestimmt. Weitere rund 0,3 Milliarden seien als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen, wie zum Beispiel größere Schäden durch Naturereignisse. Weiter seien im Zahlungsrahmen rund 0,5 Milliarden Franken für sogenannte Systemführerschaften finanziert, das heißt netz- und unternehmensübergreifende Aufgaben, welche die SBB zum Beispiel bei der Kundeninformation, dem Zugbeeinflussungssystem ETCS, dem Bahnstrom und in weiteren Bereichen für das gesamte Bahnsystem wahrnimmt. (ja)