Berlin/Bonn/Frankfurt. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert die Berufskraftfahrerausbildung im Rahmen des Mautharmonisierung auch 2016 wieder. Das Bundesverkehrsministerium hat die entsprechende Förderrichtlinie unteerschrieben und zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger weitergeleitet. Das berichtete am Mittwoch der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL). Anträge können Güterverkehrsunternehmen demnach dem ab 1.Februar 2016 stellen. Das funktioniert ausschließlich elektronisch über ein BAG-Service-Portal. Die Antragsfrist endet am bis 31. Oktober 2016.
Nach Informationen der Straßenverkehrsgenossenschaften erkennt der BAG bei der dreijährigen BKF-Ausbildung weiterhin pauschal 50.000 Euro als zuwendungsfähige Kosten an. Die Fördersätze steigen aber im Vergleich zur vorherigen Förderperiode. Sie betragen demnach 70 Prozent bei kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte oder der Jahresumsatz beziehungsweise die Jahresbilanz übersteigt nicht 10 Millionen Euro), 60 Prozent bei mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte oder der Jahresumsatz/die Jahresbilanz übersteigt nicht 43 Millionen Euro) und 50 Prozent bei allen anderen Unternehmen. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden ab dieser Förderperiode vom BAG abgelehnt. (ag)