Köln. Noch rund vier Wochen: Voraussichtlich ab dem 8. Februar 2016 bezuschusst das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wieder Aus- und Weiterbildungen in Güterverkehrsunternehmen. Das geht aus Kreisen der Brancheverbände hervor, die mit dem zuständigen Bundesverkehrsministerium bis vor Weihnachten vergangenen Jahres über eine gesetzeskonforme Neugestaltung der beiden Förderprogramme diskutiert haben.
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen hatte das BAG in der Förderperiode 2015 nicht mehr bezuschusst. Grund dafür waren Änderungen im Unionsrecht, an die sich alle EU-Mitgliedsstaaten halten müssen, und eine Rüge der Kommission in Brüssel wegen der deutschen Umsetzung. Derzeit befinden sich die Richtlinien für 2016 in der Ressortabstimmung in Berlin. Auch der Rechnungshof will prüfen, ob die Bundesmittel für das Güterverkehrsgewerbe wie vorgesehen ausgegeben werden. Danach erscheinen die Förderrichtlinien im Bundesanzeiger und stehen auf der Internetseite des BAG zum Download bereit.
Unklar ist bisher, ob die zuletzt reklamierte Förderung von Weiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gestrichen bleibt oder ob es eine andere Lösung gibt. Ende des vergangenen Jahres hatten das Ministerium und die Verbände diskutiert, im Rahmen der BKF-Weiterbildung künftig wenigstens überobligatorische Maßnahmen zu bezuschussen. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass sich Unternehmen bei einer Fahrerschulung zwar nicht mehr den theoretischen Teil staatlich fördern lassen können, allerdings für den praktischen Teil der Veranstaltung im Nachhinein einen Kostenanteil zurückbekommen. Eine Einigung wird im Laufe der nächsten Woche erwartet. (ag)