Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg muss umgehend mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen. Das geht aus zwei am Montag veröffentlichten Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim hervor. Der VGH bestätigte damit zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land erfolglos Beschwerde eingelegt hatte. Die VGH-Richter gaben damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Entscheidungen können nicht weiter gerichtlich angegangen werden (Beschlüsse des VGH 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18).
Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Bislang plant die Landesregierung, Verbote für Diesel der Euronorm 5 von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig machen und diese Verbote gegebenenfalls für Anfang 2020 vorbereiten zu wollen. Nach Angaben eines VGH-Sprechers muss das Land jetzt in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote beginnen.
Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich zulässig sind - sie müssen aber verhältnismäßig sein. Die DUH war der Meinung, Baden-Württemberg erfülle das Leipziger Urteil nur unzureichend, da Fahrverbote für Euro-5-Diesel im Entwurf zum Luftreinhalteplan bislang nicht geregelt werden. (dpa)