Hattersheim. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) formuliert die Umzugsverträge, die er seinen Mitgliedsunternehmen für die betriebliche Praxis empfiehlt, und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu. Hintergrund ist eine Richtlinie der Europäischen Union über die Rechte der Verbraucher, die Deutschland gegen Ende des Jahres in nationales Recht umsetzen muss. Dies zieht wiederum eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches nach sich:
Als Folge dieser sogenannten EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gelten für Verträge, die Unternehmen nach dem 13. Juni 2014 mit Verbrauchern abschließen, neue Vorschriften. So ändern sich die Regelungen über Informationspflichten und Widerrufsrechte. Vor Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume sind Möbelspediteure zum Beispiel nächstes Jahr verpflichtet, ihren Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auch darauf, dass im Gegensatz zu anderen Verbraucherverträgen bei Umzügen künftig kein Widerrufsrecht besteht, müssen Möbelspediteure ausdrücklich hinweisen. (ag)