-- Anzeige --

Transportverband kontert Verladerkritik an den neuen VBGL

06.08.2013 12:41 Uhr
Transportverband kontert Verladerkritik an den neuen VBGL
Der BGL verteidigt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen die Kritik der Verlader
© Foto: Fotolia/Eccolo

Dass der BWVL seinen Mitgliedern aus der verladenden Wirtschaft geraten hat, die neuen Spielregeln für das Frachtgeschäft abzulehnen, lässt der BGL nicht auf sich sitzen.

-- Anzeige --

Frankfurt am Main. Der Streit um die neuen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) geht in die nächste Runde: Nach der Kritik des Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) an dem Regelwerk hat sich am Montag der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) zu Wort gemeldet, der die VBGL im Juni an das neue Seehandelsrecht angepasst hat und sie seinen Mitgliedsunternehmen empfiehlt.

Für Diskussionen sorgt derzeit vor allem die Haftung bei Schäden wegen nautischen Verschuldens und Feuer an Bord. Weil das neue Seehandelsrecht keinen Haftungsausschluss mehr zugunsten des Verfrachters vorsieht und der BGL fürchtet, der Reeder könnte dieses Risiko durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Spediteur abwälzen, schließen die überarbeiteten VBGL die Haftung in diesen Fällen aus. BWVL-Geschäftsführer Detlef Neufang ist diese Änderung ein Dorn im Auge. „Die VBGL versuchen, die Haftung des Auftragnehmers inadäquat gering zu halten, den Auftraggeber aber stärker in die Pflicht zu nehmen“, sagte der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht in der vergangenen Woche in einem Interview der VerkehrsRundschau (Ausgabe 31-32/2013).

Diesem Vorwurf widersprach Alex Schindler vehement – unter anderem bezüglich der Haftung wegen nautischen Verschuldens: „Da können die Verlader meckern wie sie wollen: Alle Vertreter der Transportwirtschaft, die im intermodalen Verkehr unter Einschluss einer Seestrecke tätig sind, werden dieses Risiko in ihren Vertragswerken ausschließen“, erwiderte der BGL-Justiziar. Zwar trete die Verkehrshaftungs-Versicherung ein, wenn es wegen Fehlern bei der Bedienung des Schiffs oder einer Explosion unter Deck zum Schaden komme, allerdings belaste dies die Police des Transport- und Logistikunternehmers. „Ein aufgeklärter Unternehmer sollte eine Haftungserweiterung zu seinen Ungunsten ablehnen oder dafür ein zusätzliches Entgelt verlangen“, betonte Schindler.

Die von Neufang beschriebe „Rolle rückwärts in die Zeit der christlichen Seefahrt“ sei vom Gesetzgeber vorgegeben und diene ausweislich der amtlichen Begründung dazu, Deutschland nicht von dem im internationalen Verkehr nach den Haag-Visby-Regeln anerkannten Haftungsausschlussgrund abzuschneiden. „Diese Konstruktion ist im Gesetzgebungsverfahren ausgiebig diskutiert worden, vom BWVL war dazu aber nichts zu vernehmen“, sagte der Rechtsexperte des BGL.

Auch die Forderung des BWVL-Geschäftsführers, der Spediteur solle sich im Zweifel einen Geschäftspartner suchen, der den Transport nach deutschem Recht durchführt, um Haftungsprobleme zu umgehen, kommentierte Schindler scharf: „Er wird weder in Deutschland noch in den Benelux-Staaten oder in Großbritannien einen Reeder finden, der für nautisches Verschulden einzutreten bereit ist.“ (ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Wirtschaftsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.