Berlin. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) zeigt sich überzeugt, dass die gemeinsam mit den Industrie- und Handelsverbänden BDI, HDE und BGA zur Anwendung empfohlenen Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) auf dem Markt breite Akzeptanz finden werden. Verlader sollten deshalb die DTLB nutzen, weil diese die für sie nachteiligen Regelungen in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) insgesamt vermeiden und die DTLB angemessene Haftungsregelungen vorsehen würden, so der BWVL.
Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Berlin am 13. Oktober 2015 betonte BWVL-Präsident Jochen Quick, die DTLB trügen den Paradigmenwechseln in der Transport- und Logistikkette der letzten 15 Jahre Rechnung und gewährleisteten eine enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, um eine nahtlose Supply-Chain sicherzustellen. Es handele sich um ein grundlegend neues Bedingungswerk, das nicht auf den alten ADSp aufbaue.
Spediteure wollten nicht verhandeln
Quick räumte ein, dass er ein gemeinsames Bedingungswerk mit der Speditionsseite für wünschenswert gehalten hätte. Nicht zuletzt deshalb habe sich der BWVL erstmals an den Verhandlungen über neue ADSp auf Verladerseite mit beteiligt. Nachdem die Spedition sich aber nach langer Verhandlung bei einer Reihe von Positionen unbeweglich gezeigt und bestimmte Punkte als überhaupt nicht verhandelbar bezeichnet habe, sei die Empfehlung eines eigenen Bedingungswerks auf Verladerseite die einzige mögliche Lösung gewesen.
Verlader verlangen nichts Unmögliches
Die DTLB räumten die Kritikpunkte aus, die von Verladerseite an den ADSp in den letzten Jahren immer wieder bemängelt worden seien. Hierbei gehe es unter anderem um All-in-Preise und die durchgehende Haftung von der Übernahme bis zur Ablieferung nach den gesetzlichen Vorschriften und schließlich um die umstrittene Haftung für nautisches Verschulden.
Die Verlader, so der BWVL, verlangen nichts Unmögliches: „Wir wollen, dass das angewandt wird, was der Gesetzgeber ins Handelsgesetzbuch geschrieben hat“. Eine Abbedingung oder Verringerung der gesetzlichen Haftung, wie die ADSp sie vorsahen, sei nicht mehr akzeptabel. (ak)