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Achtung Radfahrer: Vorsichtig und achtsam ist das Gebot

20.02.2025 11:12 Uhr | Lesezeit: 1 min
Detailaufnahme: Ein Fahradhelm groß im Vordergrund und ein liegendes gelbes Fahrad sowie ein Auto verschwommen im Hintergrund
Damit erst gar kein Unfall passiert, ist auf Radfahrer im Straßenverkehr besonders zu achten (Symbolbild)
© Foto: Animaflora PicsStock/stock.adobe.com

Rad- und Kraftfahrzeuge teilen sich den Verkehrsraum. Welche Regeln gelten grundsätzlich und wie beurteilen Gerichte die Schuldfrage im Falle eines Unfalls? Diesen Fragen geht Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer im Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau auf den Grund.

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Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur für Lkw-, Auto-, Motorradfahrer, sondern auch für Radfahrer. Wenn es zu einem Unfall zwischen Rad und Kraftfahrzeug kommt, stellt sich vor Gerichten die Frage, wer zu welchem Anteil die Schuld an dem Unfall trägt. Hier entscheiden immer wieder die Umstände des Einzelfalls, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt erklärt.

Er beleuchtet im aktuellen Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau verschiedene Urteile, in denen sich zeigt, was für Regeln es grundsätzlich zu beachten gilt. Da sich Rad- und Kraftfahrzeugfahrer den Verkehrsraum teilen, müssten zum Beispiel auch Radfahrer sich an die Vorfahrtsregeln halten und dürften nicht ungebremst eine entsprechende Straße überqueren.

Wolf-Henning Hammer zeigt im Blog auch auf, was bei verkehrswidrig fahrenden Radlern gelten kann. Besonders auf Radfahrer achten sollten Kraftfahrzeugfahrer zudem unter anderem, wenn sie aus einer Ausfahrt herausfahren oder auf eine andere Straße einbiegen. Wer bei einem Unfall mit einem Radfahrer nicht nachweisen könne, dass er besonders aufmerksam und vorsichtig gewesen sei, habe vor Gericht schlechte Karten, so der Rechtsanwalt. Abonnenten der VerkehrsRundschau können den Beitrag im Profiportal VRplus frei lesen.

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#Verkehrsrecht

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