Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur für Lkw-, Auto-, Motorradfahrer, sondern auch für Radfahrer. Wenn es zu einem Unfall zwischen Rad und Kraftfahrzeug kommt, stellt sich vor Gerichten die Frage, wer zu welchem Anteil die Schuld an dem Unfall trägt. Hier entscheiden immer wieder die Umstände des Einzelfalls, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt erklärt.
Er beleuchtet im aktuellen Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau verschiedene Urteile, in denen sich zeigt, was für Regeln es grundsätzlich zu beachten gilt. Da sich Rad- und Kraftfahrzeugfahrer den Verkehrsraum teilen, müssten zum Beispiel auch Radfahrer sich an die Vorfahrtsregeln halten und dürften nicht ungebremst eine entsprechende Straße überqueren.
Wolf-Henning Hammer zeigt im Blog auch auf, was bei verkehrswidrig fahrenden Radlern gelten kann. Besonders auf Radfahrer achten sollten Kraftfahrzeugfahrer zudem unter anderem, wenn sie aus einer Ausfahrt herausfahren oder auf eine andere Straße einbiegen. Wer bei einem Unfall mit einem Radfahrer nicht nachweisen könne, dass er besonders aufmerksam und vorsichtig gewesen sei, habe vor Gericht schlechte Karten, so der Rechtsanwalt. Abonnenten der VerkehrsRundschau können den Beitrag im Profiportal VRplus frei lesen.