Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 29. Januar, die Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung beschlossen. Sie soll nun dem Bundesrat zugeleitet werden, der ihr noch zustimmen muss. Im Oktober 2024 trat nach Zustimmung des Bundesrates die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Vorgelegt hatten die Änderungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung der Bundesverkehrsminister, der Bundeswirtschaftsminister sowie die Bundesumweltministerin, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.
Die im Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der StVO soll den Kommunen größere Spielräume bei der Gestaltung des Straßenverkehrs vor Ort verschaffen. Um ihnen bei der Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen die erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen, sind noch Folgeänderungen in der VwV-StVO erforderlich. Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 21. März über die Vorlage verhandeln.
Erleichterung von Großraum- und Schwertransporten
„Mit den Anpassungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein für ein zeitgemäßes und unbürokratisches Straßenverkehrsrecht erreicht. Die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung eröffnet Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume vor Ort“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). „Mit der Anpassung der Verwaltungsvorschrift an die StVO-Novelle bekommen die Kommunen endlich die Rechtssicherheit, die sie noch brauchen. Ich fordere nun den Bundesrat dringend auf, der Verwaltungsvorschrift zuzustimmen und damit den Weg für die Kommunen freizumachen, künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren zu können. Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität.“
Ebenfalls im Kabinett beschlossen wurde eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zur Erleichterung und Beschleunigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Hierfür ist jetzt der Weg für die Veröffentlichung und das Inkrafttreten frei. Die Änderungen zu GST gehen auf eine Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz unter Leitung des Bundesverkehrsministeriums zurück. Es handelt sich laut Ministerium um insgesamt sieben Maßnahmen, denen der Bundesrat bereits am 20. Dezember 2024 zugestimmt hat.