Hannover. Im Streit um die Millionenklage des privaten Autobahnbetreibers A1 Mobil gegen den Bund hat das Landgericht Hannover einen Vergleich angeregt. Demnach sollen statt fester Beträge prozentuale Anteile an den Einnahmen aus der Lkw-Maut an den Bund fließen, wie der Vorsitzende Richter Peter Bordt am Freitag vorschlug. Die Finanzierungslücke der Betreibergesellschaft solle aus einer Finanzspritze gedeckt werden, zu der das Konsortium und der Bund je zur Hälfte beitragen sollten. Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der A1 zwischen Hamburg und Bremen. Zwischen 2008 und 2012 wurde dieser Abschnitt auf einer Länge von 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut.
Bereits im vergangenen Jahr hatte A1 Mobil die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Niedersachsen, auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Nur so sieht die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. A1 mobil wird aus den Mauteinnahmen, wovon der Bund einen festgeschriebenen Anteil behält, finanziert. In der Finanz- und Wirtschaftskrise brachen die Einnahmen allerdings ein. (dpa)