Berlin. Um den Urlaubsverkehr zu entlasten, gilt in der Hauptreisezeit auch samstags ein Fahrverbot für Lastwagen auf zahlreichen Autobahnabschnitten und einzelnen Bundesstraßen. Es besteht von 6. Juli bis einschließlich 31. August jeweils von 7.00 bis 20.00 Uhr. Die Ferienregelung betrifft Lastwagen ab 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht und Gespanne mit Anhänger. Eine Ausweichstreckenkarte für die Sommerreisezeit, die in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet wurde, bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Frankfurt/Main. (diwi)
Lastwagen-Fahrverbot gilt bis Ende August
In der Ferienzeit gilt auf deutschen Autobahnen auch an Samstagen ein Fahrverbot für LKW.