Werlte. Alle Sattelauflieger und Anhänger des Trailerbauers Krone sind seit kurzem serienmäßig mit retroreflektierender Markierung versehen. Dies teilte der Norddeutsche Fahrzeugbauer in Werlte mit. Der Hersteller reagierte damit auf die Europäische Richtlinie 2007/35/EG, die seit dem 10. Juli 2011 für alle Erstzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mit mehr als sechs Meter Länge und mehr als 2,10 Meter Breite Konturmarkierungen vorschreibt, heißt es seitens Krone.
Die reflektierenden Kantennachzeichnungen bestehen aus fünfzig Millimeter breiten Streifen, die nach der Norm ECE-R 104 genehmigt sein müssen. Das Anbringung dieser Steifen erfolgt nach der Vorgabe ECE-R 48 und unterliegt als lichttechnische Einrichtung sowohl der Hauptuntersuchung als auch den Unterwegskontrollen. So muss laut dem Anbieter aus Werlte die auffällige Konturmarkierung immer aus Heck- und Seitenmarkierung bestehen, wobei diese am Heck als Voll-Konturmarkierung in den Farben gelb oder rot und an der Seite mindestens als Teil-Konturmarkierung in den Farben gelb oder weiß anzubringen ist. Optional ist diese ebenfalls als Vollkontur lieferbar. (rs)