Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 die regelmäßige Rückkehrpflicht von Lkw – eine Säule des Mobilitätspakets I – für nichtig erklärt. Die Begründung: Die Verhältnismäßigkeit, dass Lkw alle acht Wochen zu ihrer Basis zurückkehren müssen, sei zuvor nicht ausreichend vom EU-Gesetzgeber geprüft worden. Dies wurde nun von der EU-Kommission so akzeptiert.
Man habe, so Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas in einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Europäischen Parlament, nicht vor, eine Studie zu den Effekten und Vorteilen der Rückkehrpflicht durchzuführen oder die Regelung wiedereinzuführen.
Die Europäische Kommission habe schon zum Zeitpunkt der Annahme des Pakets angemerkt, dass "die Verpflichtung zur Rückgabe des Lkw zu Ineffizienzen im Verkehrssystem und zu einer Zunahme unnötiger Emissionen, Umweltverschmutzung und Staus führen [wird], während die Beschränkungen für den kombinierten Verkehr seine Wirksamkeit bei der Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs verringern."
Apostolos Tzitzikostas hat des Weitern auf die Fragen aus dem Europäischen Parlaments geantwortet, dass die EU-Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten an der Umsetzung des Mobilitätspakets I arbeiten werde, um einen gut funktionierenden Binnenmarkt, sowie faire Wettbewerbsbedingungen aller Beteiligten und bessere soziale Bedingungen für die Fahrer sicherzustellen.
Damit fällt ein zentraler Aspekt des EU-Gesetzespakets zum Straßengüterverkehr weg. Ismail Ertug, ehemaliger SPD-Europaabgeordneter im Verkehrsausschuss, kritisierte das EuGH-Urteil zur Aufhebung der Lkw-Rückkehrpflicht im Interview mit der VerkehrsRundschau. Es sei eine verpasste Chance, Sozialdumping einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportsektor zu schaffen.