Brüssel. Das Plenum des EU-Parlaments hat das Gesetzespaket verabschiedet, mit dem technische Fahrzeugkontrollen europaweit vereinheitlicht und verbessert werden sollen. Die neuen Regeln sollen ab Frühjahr 2018 gelten. LKW sind vor allem durch neue Vorschriften für Unterwegskontrollen davon betroffen. Der gestern in Straßburg angenommene Text bleibt als Kompromiss zwischen EU-Parlament und den EU-Mitgliedsländern hinter strengeren Vorschriften zurück, die die EU-Kommission vorgeschlagen hatte. „Für deutsche Autofahrer ändert sich nichts, aber wir exportieren die deutschen Sicherheitsstandards nach ganz Europa“, sagte nach der Abstimmung Markus Ferber (CSU), der die Vorschriften für Unterwegskontrollen von LKW als Schattenberichterstatter im EU-Parlament bearbeitet hatte.
Prüfung der Tachografendaten ist Pflicht
Für LKW verpflichtend neu wird die EU-Vorgabe sein, dass ein EU-Mitgliedsstaat innerhalb eines Jahres mindestens so viele Fahrzeuge durch Unterwegskontrollen überprüfen soll, dass die Zahl fünf Prozent der in dem Land zugelassenen LKW entspricht. Auch der Tachograph soll künftig bei Unterwegskontrollen verpflichtend geprüft werden. Die Daten von solchen Kontrollen sollen in eine Datenbank gespeist werden, auf die Kontrollbehörden in allen EU-Ländern Zugriff haben sollen. Nationale Zulassungsbescheinigungen für den Straßenverkehr sollen in den anderen EU-Ländern anerkannt werden.
Klassifizierung schwarzer Schafe bleibt freiwillig
Die Klassifizierung nach vertrauenswürdigen und weniger vertrauenswürdigen Unternehmen, deren Fahrzeuge entsprechend häufiger oder weniger häufiger für Unterwegskontrollen aus dem Verkehr gezogen werden sollen, bleibt dagegen genauso eine freiwillige Maßnahme der Mitgliedsländer wie die verpflichtende Kontrolle der Ladungssicherheit. Entscheidet sich ein EU-Mitgliedsstaat allerdings zu diesen Kontrollen, sollen sie einem europaweit einheitlichen Muster folgen.
HU-Prüfintervalle bleiben gleich
Die Prüfintervalle für Hauptuntersuchungen (HU) von PKW, LKW und Motorrädern ändern sich für deutsche Fahrzeughalter nicht. „Deutsche Autofahrer müssen wie bisher nach einem Neuwagenkauf nach drei Jahren zur HU und danach alle zwei Jahre. Jährliche Prüfungen konnten wir verhindern; sie kosten den Autofahrer nur Zeit und Geld, bringen aber keinen Mehrwert für die Sicherheit“, so Werner Kuhn (CDU), der die HU-Neuerungen im Parlament federführend bearbeitet hat. (kw)