Brüssel. Auf überraschend viel Kritik sind die Vorschläge der EU-Kommission für neue LKW-Maße und -Gewichte bei einem Austausch mit Experten im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments gestoßen. Abgerundete Fahrerhäuser sowie bis zu zwei Meter lange Heckanbauten für mehr Aerodynamik wurden als zum Teil unnötig bewertet. Außerdem stritten sich Gegner und Befürworter von Lang-LKW erneut über die Möglichkeit von grenzüberschreitenden Fahrten der Lang-LKW zwischen zwei Ländern, in denen sie bereits zugelassen sind.
Der Österreicher Jörg Leichtfried (Sozialdemokrat), der die Kommissionsvorschläge im EU-Parlament federführend betreut, bemängelte die unzureichenden Folgenabschätzungen. Wie viel Kraftstoff durch aerodynamischere Gestaltung der LKW erreicht werden könne, sei nur für Geschwindigkeiten von 90 Stundenkilometern und lange Fahrten berechnet worden. Außerdem gebe es mit der Verordnung 1230/2012 von Dezember 2012 bereits ein EU-Gesetz, das Zusatzelemente zur aerodynamischeren Gestaltung von LKW über die üblichen Höchstmaße hinaus erlaubt. „LKW-Hersteller sagen: Das reicht vollkommen aus. Neue Beschlüsse sind nicht nötig“, sagte Leichtfried.
Das sah Ivan Hodac vom europäischen Verband der LKW-Hersteller ähnlich. Er forderte außerdem, jegliche Längen-Beschränkungen beim Fahrerhaus aufzugeben. „Ein Fahrerhaus muss so gestaltet sein, wie es für die Verwendung des LKW am besten passt“, sagte er.
„Aerodynamische Veränderungen müssen vereinbar sei mit dem kombinierten Verkehr (KV)“, warnte Martin Burkhardt, Geschäftsführer der Internationale Vereinigung für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße UIRR. Im KV werde mit Zentimetern gearbeitet, jede Veränderung würde hohe Investitionen in Schienenmaterial und Infrastruktur, zum Beispiel Tunnel, bedeuten. Wer CO2 bei LKW sparen wolle, solle auf den KV setzen. Ein LKW im KV würde so viel CO2 einsparen, wie 25 LKW mit den neuen Möglichkeiten, die die EU-Kommission vorschlägt.
In der Debatte zum internationalen Einsatz von Lang-LKW bedauerten mehrere Abgeordnete die fehlende, sonst übliche Folgenabschätzung durch die EU-Kommission. Sie sei dringend nötig, um objektive Antworten auf die Frage nach den wirtschaftlichen, finanziellen und verkehrspolitischen Auswirkungen zu erhalten. Denn mit den bisherigen Studien könne man kaum etwas anfangen. Sie würden bekanntlich immer das sagen, was ihre Auftraggeber wünschen, so Leichtfried.
Die EU-Kommission sah allerdings keinen Grund, eine solche Folgenabschätzung durchzuführen. Die EU-Kommission schlage in dem Gesetzestext nichts Neues vor, sagte ein EU-Beamter im Ausschuss. Man habe lediglich bereits geltendes Recht in den Vorschlägen neu formuliert. (kw)