Berlin/Wien. Die Mautbetreiber in Österreich und Deutschland, Asfinag und Toll Collect, haben den länderübergreifenden Mautdienst Toll2Go um drei weitere Jahre verlängert. Über den Dienst können Transportunternehmen die Mauteinrichtungen beider Länder mit einem Gerät, der Toll Collect OBU, nutzen. Das Angebot richtet sich also vor allem an Unternehmen, die häufig in Deutschland und Österreich unterwegs sind.
Bisher konnten nur Fahrzeuge ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht den Dienst nutzen. Mit der Absenkung der Mautpflicht in Deutschland auf ein zulässiges Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zum 1. Oktober 2015 können auch mittelschwere Lkw angemeldet werden, erklärten die Unternehmen.
Unterschiedliche Mautsysteme
Ende August waren laut den Mautbetreibern knapp 100.000 Fahrzeuge aus über 40 Ländern bei Toll2Go registriert. Den Mautdienst gibt es seit 2011. Laut den Toll Collect und Asfinag ist das System der erste und einzige system- und länderübergreifende Mautdienst zwischen einem auf Mikrowellentechnologie basierenden und einem satellitengestützten Mautsystem. Der Hintergrund: Die Mauterhebung in Deutschland und Österreich basiert auf unterschiedlichen technischen Systemen. Im Unterschied zu Deutschland wird in Österreich die Maut auf Basis der Mikrowellentechnologie mit der österreichischen Go-Box erhoben. Die Toll Collect OBU erhebt in Deutschland die Maut satellitengestützt, unterstützt aber ebenfalls das mikrowellenbasierte Mautsystem in Österreich.
Die Anmeldung für den Mautdienst Toll2Go ist direkt bei Asfinag auf www.go-maut.at über das elektronische SelfCare Portal möglich. Voraussetzung ist, dass in den Fahrzeugen bereits eine Toll Collect OBU installiert ist. Wenn das betreffende Kraftfahrzeug vorher mit einer österreichischen GO-Box ausgestattet war, so wird diese bei Aktivierung der deutschen Toll Collect OBU gesperrt. Die österreichische GO-Box muss dann in weiterer Folge verpflichtend bei einer GO Vertriebsstelle abgegeben werden.
Seperate Rechnungen
Die Betreiber weisen darauf hin, dass trotz Verwendung einer einzigen, gemeinsamem On-Board Unit mit beiden Unternehmen weiterhin ein eigener Vertrag besteht. Die Abrechnung der zu entrichtenden Mautentgelte erfolgt daher wie gewohnt weiterhin durch beide Mautbetreiber separat. (ks)