Berlin. Das neue Förderprogramm für gewerbliche Elektrofahrzeuge in Berlin ist nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop gut angelaufen. In den ersten drei Wochen nach dem Start am 1. Juli stellten Unternehmen bereits 42 Anträge, wie die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur sagte. 40 der Interessenten wollen demnach Fahrzeuge anschaffen und 16 parallel dazu oder separat in die Ladeinfrastruktur investieren. Neun der Antragsteller wünschten eine Beratung, die der Staat ebenfalls im Rahmen des Programms finanziert.
Die Landesprämie für einen Umstieg auf Elekro- oder emissionsarme Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge beträgt bis zu 4000 Euro für Autos und bis zu 8000 Euro für leichte Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen. In den Doppelhaushalt 2018/2019 sind sechs Millionen Euro für das bis 31. Dezember 2019 laufende Förderprogramm eingestellt. Profitieren sollen zum Beispiel Taxifahrer, Handwerker, Lieferdienste und Pflegeunternehmen. Sie können zusätzlich zu dem Landesgeld auch noch bis zu 4000 Euro Umweltbonus vom Bund einstreichen.
Prämie soll helfen, Fahrverbote abzuwenden
Nicht zuletzt wegen dieser nun erstmals möglichen Verknüpfung von Bundes- und Landesprogramm läuft das Fördervorhaben schon jetzt besser als die Taxi-Förderung. Das Ende Juni ausgelaufene Umtauschprogramm, mit dem Taxifahrer für E-Mobile begeistert werden sollten, hatte nach früheren Angaben nur rund ein Dutzend Interessenten. Die Prämie betrug 2500 Euro pro Auto. Grundproblem bei aller staatlichen Förderung ist das noch sehr überschaubare Angebot emissionsarmer Fahrzeuge.
„Wir wollen den kleinen und mittleren Unternehmen in Berlin den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern“, sagte Pop. Mit Hilfe des Programms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ könne man unbürokratisch mehr Elektromobilität ins eigene Unternehmen bringen. „Damit leisten wir gleichzeitig einen Beitrag für bessere Luft und mehr Klimaschutz.“
In Berlin drohen – wie in etlichen anderen deutschen Städten auch – wegen der starken Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. An vielen Stellen werden die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide überschritten. Das Verwaltungsgericht Berlin will am 11. Oktober über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entscheiden. (dpa)