München: Mit wenigen Klicks lässt sich heute fast alles über das Internet einkaufen. Auch Gefahrgüter werden – bis auf wenige Ausnahmen – in begrenzten Mengen problemlos auch an Endverbraucher zugestellt. Dabei profitiert der Handel von einer ganzen Reihe von Freistellungen, die den Transport erleichtern sollen.
Händler, Zustelldienste und Kunden sind aber nicht von allen Auflagen befreit. So müssen Händler die Mengengrenzen für das einzelne Gefahrgut einhalten, die in den Gefahrgutvorschriften beschriebenen Verpackungsregeln umsetzen und den Inhalt der Versandstücke über Kennzeichnungen an die weiteren Beteiligten in der Transportkette kommunizieren. Beanstandet der Kunde die Ware und will sie zurückschicken, sollte er bei der Einhaltung der Vorschriften, die auch für ihn gelten, unterstützt werden.
Unterstützung bietet hier die neue Broschüre „Gefahrgut im Handel“ des Verlag Heinrich Vogels, in dem auch die VerkehrsRundschau erscheint. In 12 Schritten zeigt das neue Handbuch, wie Gefahrgut im Versandhandel erkannt, behandelt und versandt wird. Namhafte Experten der Gefahrgutbranche beschreiben, wie die Gefahrgutvorschriften beim Versand von Gefahrgütern auch in geringen Mengen korrekt umgesetzt werden.
Zudem wird Versandhändlern mit Hilfe von zahlreichen Abbildungen und Beispielen die komplexe Materie eingehend erläutert, die einzuhaltenden Auflagen beschrieben und erklärt, wie sie im Falle eines Unfalls eine aufwändige und kostenintensive Schadensbegrenzung verhindern können.
Autoren sind Uwe Hildach, Bodo Koch, Wolfgang Spohr und Jürgen Werny. Die Broschüre erscheint als Softcover und kostet 14,90 Euro (15,94 Euro inklusive Mehrwertsteuer). Das Buch ist mit der Bestell-Nummer 23036 direkt zu beziehen unter www.heinrich-vogel-shop.de sowie unter Telefon: 089/20 30 43-1600. (eh)