Berlin. Die Bundesregierung will bis 2022 vier Milliarden Euro investieren, um Angebote für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett Mitte Juli beschlossen. Das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose soll ab 1. Januar 2019 in Kraft treten. Damit führt die Bundesregierung unter anderem neue Lohnkostenzuschüsse im Sozialgesetzbuch II ein.
Gelder für schwer Vermittelbare
Arbeitgeber können einen solchen Zuschuss zum einen dann erhalten, wenn sie sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen. Gemeint sind Personen ab 25 Jahren, die seit mindestens sieben Jahren Arbeitslosengeld II bekommen. Der Lohnkostenzuschuss wird dann für maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach schrumpft er um zehn Prozentpunkte pro Jahr.
Raus aus der Arbeitslosigkeit
Lohnkostenzuschüsse soll es zum anderen aber auch dann geben, wenn Personen beschäftigt werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Das geförderte Arbeitsverhältnis muss hier für mindestens zwei Jahre geschlossen werden. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.
Betreut in den geregelten Tagesablauf
Zusätzlich betreuen die Jobcenter die Langzeitarbeitslosen umfassend, damit sie leichter in den Arbeitsalltag hineinfinden und sich das neue Arbeitsverhältnis festigen kann. Wenn nötig, werden sie während der gesamten Beschäftigungsdauer gecoacht. Denn Menschen, die lange keine Arbeit hatten, müssen Pünktlichkeit und regelmäßige Arbeitsabläufe erst wieder trainieren. Oft bedingt lange Arbeitslosigkeit weitere Probleme, zum Beispiel in der Familie.
Psychische Probleme gemeinsam meistern
Hintergrund: Negative Auswirkungen von Arbeitslosigkeit, wie psychische Probleme, Isolation und Entfremdung, sind auch dann noch vorhanden, wenn auch abgeschwächt, wenn die Person bereits wieder beschäftigt ist. Vor allem Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, fühlen sich sozial enorm ausgegrenzt, sind unglücklicher und finanziell eingeschränkter. Das sind zentrale Aussagen der Studie "Unemployment and Social Exclusion", die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim kürzlich veröffentlicht hat.
Sinnstiftende Effekte für Teilnehmer wichtig
Studienautorin Laura Pohlan, wissenschaftliche Mitarbeiterin im ZEW-Forschungsbereich "Arbeitsmärkte, Personalmanagement und Soziale Sicherung", empfiehlt daher, aktive Arbeitsmarktprogramme wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Lohnkostenzuschüsse so zu gestalten, dass sie für die Betroffenen neben der Entlohnung auch sinnstiftende Effekte mit sich bringen. Nur wenn sich die soziale Teilhabe der Teilnehmer verbessern lasse, schrumpfe das Risiko, langzeitarbeitslos zu werden.