Die Bundesregierung plant eine Reform des Weiterbildungsgesetztes. Bei der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags haben sich dazu bereits Experten kritisch zu einigen geäußert. Nun reagierte auch der Bundesrat darauf und fordert Anpassungen vor allem beim Qualifizierungsgeld – die Bundesregierung lehnt diese allerdings ab.
Was ist das Qualifizierungsgeld?
Das geplante Qualifizierungsgeld soll laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz kommen, wenn für einen großen Teil der Arbeitnehmer aufgrund der Transformation der Arbeitswelt ein Jobverlust droht. Durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen könne dem entgegengewirkt werden und dabei sollen Arbeitgeber künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können.
Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden - in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes.
Bundesrat befürchtet den Ausschluss kleinerer Betriebe
Der Bundesrat kritisiert dabei, dass bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Mindestumfang von 120 Stunden vorgesehen ist, um das Qualifizierungsgeld erhalten zu können. Besonders Kleinstbetrieben sei die „Freistellung von Beschäftigten für einen solch langen Zeitraum [...] kaum möglich“. Die Länderkammer fordert daher, die Stundenzahl auf 80 zu reduzieren. Auch solle die Voraussetzung, dass ein Unternehmen oder Betrieb für die Förderung durch das Qualifizierungsgeld einen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorweisen muss, gestrichen werden. Diese Regelung könnte laut Bundesrat dazu führen, dass größtenteils Großunternehmen vom Qualifizierungsgeld profitieren.
Bundesregierung lehnt Anpassungen ab
In ihrer Gegenäußerung macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrats in Bezug auf das Qualifizierungsgeld ablehnt.
Ein Mindestumfang von 120 Stunden sei zwingend notwendig, für eine „substantielle fachliche Kompetenzvermittlung, die über rein betriebliche Anpassungsqualifizierungen hinausgeht.“ Außerdem diene die Mindestdauer der Abgrenzung zur betrieblichen Weiterbildung, schreibt die Bundesregierung. Auch die Fördervoraussetzung eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung solle bestehen bleiben. Das Qualifizierungsgeld solle Betrieben zu Gute kommen, „in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam Verantwortung für den Weg durch den Strukturwandel übernehmen.“