Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 7. Juni, die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das rund 33.800 Kilometer lange Schienennetz des Bundes.
Konkret soll der Bund mehr Spielräume bei der Finanzierung der Infrastruktur bekommen. Die bisherige Ausgestaltung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes habe sich zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, so das BMDV. „Das Netz muss schnellstmöglich wieder in Schuss kommen, damit die Schiene ihre Wirkung als klimafreundlicher Verkehrsträger endlich voll entfalten kann. Anstatt lange über Kostenanteile zu diskutieren, können Maßnahmen dank dieser Gesetzesänderung künftig schneller, optimierter und gebündelt umgesetzt werden. So kann das Netz zügig generalsaniert und modernisiert werden“, sagte Wissing. So soll sich der Bund künftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen können.
Das Gesetz sieht unter anderem folgende wesentlichen Änderungen vor:
- Der Bund kann sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen. Dies trägt dazu bei, dass das Netz in den sogenannten Hochleitungskorridoren hoch leistungsfähig und dauerhaft verfügbar ist.
- Der Bund kann zukünftig auf Grundlage des BSWAG IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur finanzieren.
- Bestimmte Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. der Betrieb von Personenaufzügen) oder freiwilligen Lärmsanierungen können zukünftig ebenfalls finanziert werden.
Der erste Schritt der versprochenen Bahnreform
„Die Gesetzesnovelle ist der erste Schritt der versprochenen Bahnreform. Bislang hörte die Finanzierungsverantwortung des Bundes an der Bahnsteigkante auf“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, in einer ersten Reaktion gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“. Nun könnten Bundesmittel auch für Warteräume in Bahnhöfen oder für den Denkmalschutz ausgegeben werden. Das seien Verbesserungen, die in den kommenden Jahren ankommen würden, sagte Flege.
Das BMDV betonte, mit dem Gesetzentwurf werde eine zentrale Forderung der „Beschleunigungskommission Schiene“ umgesetzt. Im Bericht der Kommission mit Vertretern der Branche hieß es, die Finanzierung der Schieneninfrastruktur sei komplex. Sie verzögere die Umsetzung von Baumaßnahmen. So seien Zuschüsse des Bundes lediglich für den Erhalt und für den Aus- und Neubau von Infrastruktur möglich, aber nicht für die Anlageninstandhaltung – „mit dem Ergebnis eines Fahrens auf Verschleiß“.
Die geplanten Änderungen stehen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gründung einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn, mehr dazu lesen Sie hier. Zum 1. Januar 2024 sollen die DB Netz AG und die DB Station und Service AG verschmolzen werden. Die Erträge dieser neuen Gesellschaft sollen für die Infrastruktur verwendet werden.