Berlin. Im Kampf gegen den Fachkräftemangel und zur besseren Integration Geflüchteter in Deutschland, hat der Bundesrat am 28. Juni 2019 das so genannte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gebilligt. Wenn es wie geplant zum 1. August in Kraft tritt, dürfen Asylbewerber nach einem neunmonatigen Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen, bei Bedarf auch an einem berufsbezogenen Sprachkurs. Voraussetzung ist, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Bislang haben nur Personen mit guter Bleibeperspektive das Recht auf eine solche Förderung. Geduldete, die bisher ebenfalls kaum Zugang zur Sprachförderung hatten, können nach sechs Monaten in der Duldung an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.
Arbeitslosengeld wird fortgezahlt
Auch die Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung sollen künftig nach dem neuen Gesetz weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben sein, sofern die Menschen in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn sie sich gestattet oder geduldet hier aufhalten, ist die Berufsausbildungsvorbereitung aber weiter an Vorfristen geknüpft. Eine weitere Veränderung zur bestehenden Rechtslage: Künftig kann das Arbeitslosengeld während eines Integrations- oder Sprachkurses weiter gezahlt werden, wenn die Arbeitsagentur die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung für erforderlich hält.