Erfurt. Die Thüringer Verkehrsbranche hat extrem mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu kämpfen, das seit gut einem Jahr flächendeckend gilt. Wie der Gewerbeverband des Landes vergangene Woche mitteilte, sind die Personalkosten in den Güterverkehrsunternehmen seit Januar 2015 durchschnittlich um rund 15 Prozent gestiegen. Wegen der 8,50 Euro brutto pro Stunde für alle Arbeitnehmer über 18 müssten die Arbeitgeber sowohl beim Fahr- und Verladepersonal als auch bei kaufmännischen Beschäftigten tiefer in die Tasche greifen.
Ursache hierfür sei, dass das MiLoG keine Unterscheide bei der Qualifikation und der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten mache, so Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV). Um angesichts dieser neuen Vergütungsstrukturen wirtschaftlich zu bleiben, hätten manche Mitglieder leistungsabhängige Prämien etwa für unfallfreies Fahren gestrichen oder gesenkt und Verpflegungsmehraufwendungen in Lohn umgewandelt.
Einige Thüringer Güterverkehrsunternehmen mussten 2015 ihr Geschäft aufgeben – die Gründe dafür sind dem Verband allerdings nicht bekannt. Auf Anfrage konnte Kammer diesbezüglich nicht sagen, ob die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein Auslöser dafür gewesen sein könnte.
Verlader übernehmen Mehrkosten teilweise
Die höheren Kosten, die direkt oder indirekt durch den Mindestlohn entstanden sind, konnten die vom MiLoG betroffenen Güterverkehrsunternehmen kaum an die Kunden weitergeben. Denjenigen, die im Auftrag der verladenden Wirtschaft unterwegs sind, gelang dies noch teilweise. Die anderen, die als Subunternehmer für Spediteure oder Transporteure tätig sind, konnten ihre Vorstellungen kaum durchsetzen, hieß es aus Erfurt. Denn vor allem den Frachtführern am Ende der Lieferkette säße die die osteuropäische Konkurrenz mit Stundenlöhnen von unter zwei Euro im Nacken.
Umso verärgerter ist der LTV, dass das Bundesamt für Güterverkehr die Kabotage-Regelungen in Europa nur selten überprüfe. Neben bürokratischen Hindernissen verhinderten auch sprachliche Hürden, dass der hiesige Zoll ausreichend kontrolliere, ob ausländische Fuhrunternehmen bei Kabotage-Touren grenzüberschreitenden Transporten nach Deutschland wie vorgeschrieben ihre Fahrer für den deutschen Streckenanteil ebenfalls mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde vergüten.
Darüber hinaus kritisiert der Hauptgeschäftsführer, dass weiterhin unklar ist, ob Bereitschaftszeiten nach Artikel 21 a Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes geringer vergütet werden können als mit dem gesetzlichen Mindestlohn. „Trotz Tausender Anfragen äußern sich Frau Nahles und ihr Ministerium dazu nicht“, sagte Kammer diese Woche laut einer Pressemitteilung. Er gehe mittlerweile davon aus, dass die Arbeitsgerichte dem Güterverkehrsgewerbe darauf eher eine Antwort geben werden.
Mindestlohnkommission soll frühzeitig informieren
Insgesamt bewertet Kammer das MiLoG für die Verbandsmitglieder in Thüringer als einen enormen Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, die Tarifautonomie und vor allem in die Investitionskraft der Branchenvertreter. In diesem Zusammenhang forderte er die Mindestlohnkommission auf, bei einer Anpassung des Mindestlohnes ab 2017 die Wirtschaft bereits im ersten Quartal dieses Jahres über die Höhe in Kenntnis zu setzen und nicht bis zum Sommer damit zu warten. Die Unternehmen benötigten oft mehr als nur ein halbes Jahr Vorlauf, um wichtige Entscheidungen zu treffen und gesetzliche Vorgaben umsetzen zu können. (ag)
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