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Mindestlohn setzt Thüringer Transporteuren zu

11.01.2016 10:04 Uhr
Mindestlohn setzt Thüringer Transporteuren zu
Die Thüringer Transporteure beklagen, dass der Mindestlohn bei ausländischen Fuhrunternehmen nicht ausreichend kontrolliert wird und es dadurch zur Wettbewerbsverzerrung kommt
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jens Büttner

Ein Jahr nach der Einführung des 8,50-Euro-Gesetzes hat der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes für die Gütersparte eine ernüchternde Bilanz gezogen.

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Erfurt. Die Thüringer Verkehrsbranche hat extrem mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu kämpfen, das seit gut einem Jahr flächendeckend gilt. Wie der Gewerbeverband des Landes vergangene Woche mitteilte, sind die Personalkosten in den Güterverkehrsunternehmen seit Januar 2015 durchschnittlich um rund 15 Prozent gestiegen. Wegen der 8,50 Euro brutto pro Stunde für alle Arbeitnehmer über 18 müssten die Arbeitgeber sowohl beim Fahr- und Verladepersonal als auch bei kaufmännischen Beschäftigten tiefer in die Tasche greifen.

Ursache hierfür sei, dass das MiLoG keine Unterscheide bei der Qualifikation und der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten mache, so Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV). Um angesichts dieser neuen Vergütungsstrukturen wirtschaftlich zu bleiben, hätten manche Mitglieder leistungsabhängige Prämien etwa für unfallfreies Fahren gestrichen oder gesenkt und Verpflegungsmehraufwendungen in Lohn umgewandelt.

Einige Thüringer Güterverkehrsunternehmen mussten 2015 ihr Geschäft aufgeben – die Gründe dafür sind dem Verband allerdings nicht bekannt. Auf Anfrage konnte Kammer diesbezüglich nicht sagen, ob die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein Auslöser dafür gewesen sein könnte.

Verlader übernehmen Mehrkosten teilweise

Die höheren Kosten, die direkt oder indirekt durch den Mindestlohn entstanden sind, konnten die vom MiLoG betroffenen Güterverkehrsunternehmen kaum an die Kunden weitergeben. Denjenigen, die im Auftrag der verladenden Wirtschaft unterwegs sind, gelang dies noch teilweise. Die anderen, die als Subunternehmer für Spediteure oder Transporteure tätig sind, konnten ihre Vorstellungen kaum durchsetzen, hieß es aus Erfurt. Denn vor allem den Frachtführern am Ende der Lieferkette säße die die osteuropäische Konkurrenz mit Stundenlöhnen von unter zwei Euro im Nacken.

Umso verärgerter ist der LTV, dass das Bundesamt für Güterverkehr die Kabotage-Regelungen in Europa nur selten überprüfe. Neben bürokratischen Hindernissen verhinderten auch sprachliche Hürden, dass der hiesige Zoll ausreichend kontrolliere, ob ausländische Fuhrunternehmen bei Kabotage-Touren grenzüberschreitenden Transporten nach Deutschland wie vorgeschrieben ihre Fahrer für den deutschen Streckenanteil ebenfalls mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde vergüten.

Darüber hinaus kritisiert der Hauptgeschäftsführer, dass weiterhin unklar ist, ob Bereitschaftszeiten nach Artikel 21 a Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes geringer vergütet werden können als mit dem gesetzlichen Mindestlohn. „Trotz Tausender Anfragen äußern sich Frau Nahles und ihr Ministerium dazu nicht“, sagte Kammer diese Woche laut einer Pressemitteilung. Er gehe mittlerweile davon aus, dass die Arbeitsgerichte dem Güterverkehrsgewerbe darauf eher eine Antwort geben werden.

Mindestlohnkommission soll frühzeitig informieren

Insgesamt bewertet Kammer das MiLoG für die Verbandsmitglieder in Thüringer als einen enormen Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, die Tarifautonomie und vor allem in die Investitionskraft der Branchenvertreter. In diesem Zusammenhang forderte er die Mindestlohnkommission auf, bei einer Anpassung des Mindestlohnes ab 2017 die Wirtschaft bereits im ersten Quartal dieses Jahres  über die Höhe in Kenntnis zu setzen und nicht bis zum Sommer damit zu warten. Die Unternehmen benötigten oft mehr als nur ein halbes Jahr Vorlauf, um wichtige Entscheidungen zu treffen und gesetzliche Vorgaben umsetzen zu können. (ag)

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KOMMENTARE


Frank Baum

11.01.2016 - 17:58 Uhr

Welche Tarifautonomie denn bitte? Wieviele Transportunternehmen und deren Personal sind denn Tarifgebunden? Die allermeisten handeln doch Löhne und Gehälter frei aus. Entweder man verkauft sich unter dem Preis,oder den Job bekommt ein Osteuropäer für den selbst 5 €/h schon fürstlich erscheinen. Die sollen aufhören zu jammern. Hätten sie nicht selber vor Jahrzehnten angefangen die Preise kaputt zu machen,bräuchten sie heute nicht über zu hohe Lohnkosten zu klagen.Die sollten sich lieber über eine Preisuntergrenze für ihre Transporte einigen und unsere Regierung daran hindern die Kabotage frei zu geben, und sie dazu zwingen deren Einhaltung besser zu überwachen und konsequenter zu ahnden.


Dieseltrucker 206

12.01.2016 - 18:16 Uhr

Nur Dummes Geschreibsel über Probleme einer Branche , die Sie über die letzten Jahrzehnte selbst verschuldet hat.Wen auch heute noch die Unternehmer und Fahrer selbst sich nicht an die grundsätzlichen Verordnungen und Vorgaben im Straßenverkehr halten, dann ist im Grunde nur zu Empfehlen das jeder der nicht kostendeckend Wirtschaften kann, seinen Betrieb zu sperren soll.Dazu zählen Nichteinhaltung der maximal Stunden an Arbeitszeit , Lenk - und Ruhezeiten inklusive der Wochenendruhezeiten, massive Überladung der Fahrzeuge gerade im Schüttgutbereich, Ausreizung der maximal möglich zu fahrenden Geschwindigkeiten in allen Straßenkategorien und, und, und, ...................Alleine schon bei der Einhaltung von Arbeitszeiten und Geschwindigkeiten würde es manchem Transportunternehmen auffallen das hier mit ganz falschen Zahlen kalkuliert wird.


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