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Corona-Krise in Italien: Ausnahmen für Straßengüterverkehr gefordert

06.11.2020 10:34 Uhr
Autobahn Italien
Mehrere italienische Transportverbände fordern vor dem Hintergrund neuer Corona-Einschränkungen eine längere Bewirtungszeit für Berufskraftfahrer
© Foto: Marc Xavier/stock.adobe.com

Italienische Transportverbände verlangen angesichts des aktuellen Notstands die Aussetzung der Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen sowie Sonderregeln für Berufskraftfahrer.

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Rom. Die Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen müssten zumindest während des mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Notstandes komplett ausgesetzt werden. Das ist eine Forderung des Transportverbandes Fai an die italienische Regierung. Der Gütertransport wäre so keinen Einschränkungen unterlegen und könne somit auch die Mechanismen zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs beschleunigen.

Der Verband fordert gemeinsam mit anderen Verbänden zudem, dass Ausnahmeregelungen für Lkw-Fahrer bezüglich des neuesten Ministerialdekretes getroffen werden. Das sieht vor, dass eine Bewirtung nach 18 Uhr nur im Bereich der Autobahnraststätten erlaubt ist. Fai, Anita und zehn weitere Verbände wirken beim Verkehrs- und beim Innenministerium jedoch darauf hin, dass für Lkw-Fahrer andere Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Weite Teile des Landes seien nicht über das bestehende Autobahnnetz erreichbar. Für Fahrer, die in diesen Gebieten eingesetzt würden, bestünde somit keine Möglichkeit, in Ruhe eine Mahlzeit einzunehmen. Die Schließung von Restaurants und Bars nach 18 Uhr impliziere zudem eine Schließung von Toiletten und Duschräumen und schaffe eine Situation für Lkw-Fahrer, die ihnen eine Erholungspause unmöglich mache.

Gerade in Hinblick auf die Normen zu Lenk- und Ruhezeiten und lange Pausen, die für Lkw-Fahrer vorgesehen seien, sei es ein Paradoxon, dass diejenigen nun Konditionen ausgesetzt seien, die mit einer Erholung und Stressabbau nicht vereinbar seien. Zumindest in den Bereichen, die für längere Lenkpausen ausgestattet seien sowie in den Bereichen der Güterverkehrszentren, Häfen und an intermodalen Verkehrsknotenpunkten sei eine Verlängerung der per Dekret vorgesehenen Schließungszeit um 18 Uhr unabdingbar. Dasselbe gelte auch für Bereiche von Tankstellen, die sich entlang der Hauptverkehrsadern befinden und nicht durch das Autobahnnetz abgedeckt seien. (nja/sn)

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