Berlin. Neue Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25,25 Metern müssen künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen. Ab dem 1. Juli 2020 besteht eine Pflicht für den Einbau von Abbiegeassistenten und für mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten – allerdings zunächst nur bei Neufahrzeugen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.
Aufgrund der Länge der Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombination ist die Verkehrssicherheit laut dem Bundesverkehrsministerium von besonderer Bedeutung, weshalb Deutschland hierfür eigene Zulassungsvorschriften machen dürfe. Die verpflichtende Ausrüstung von Abbiegeassistenten sei allerdings normalerweise nicht auf nationaler Ebene regelbar, da Deutschland das EU-Typgenehmigungsrecht für die entsprechenden Fahrzeuge anwenden müsse. Für reguläre Lkw will die EU die Abbiegeassistenten erst ab 2022 für alle neuen Fahrzeugtypen und ab 2024 für alle Neufahrzeuge vorschreiben. (dpa/ag)